Frage an Aydan Özoğuz von Sylvia S. bezüglich Gesundheit
Liebe Frau Özoguz,
Ich mache mir große Sorgen um die Auflösung der föderalistischen Struktur in Deutschland. Eine derartige Machtkonzentration tut einer Demokratie nicht gut. Bitte stimmen Sie gegen die Abschaffung des Föderalismus und für den Erhalt der Demokratie und für die weitere Einflussnahme des Bundestages und der Landtage. Ich bitte Sie darum.
Viele Grüße Sylvia Schneider aus Hamburg
Liebe Frau Schneider,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.04.2021. Wenngleich ich verstehe, dass Veränderungen oft auch mit Sorgen einhergehen, kann ich Sie in dieser Sache beruhigen: Mit der wichtigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 21.04.2021 nimmt die föderale Struktur der Bundesrepublik keinen Schaden.
Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass der Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 des Grundgesetzes auch vor dieser Änderung bereits die konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht innehatte. Er kann demnach die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln, hat bisher nur in weitem Umfang die konkrete Ausgestaltung den Ländern überlassen und hierzu Verordnungsermächtigungen an die Landesregierungen erteilt. Der vom Grundgesetz ausgestaltete Föderalismus der Bundesrepublik wird demnach nicht grundsätzlich verändert, geschweige denn abgeschafft, sondern rechtskonform ausgeführt.
Die vorgenommenen Änderungen greifen nur dort, wo die Fallzahlen von COVID-19-Infektionen deutlich erhöht sind, um die medizinische Versorgung der Menschen und damit die staatliche Schutzpflicht des Lebens zu gewährleisten. Dies halte ich mit Blick auf über 80.000 an und mit dem Virus verstorbenen Mitmenschen allein bei uns in Deutschland für geboten. Die Schutzmaßnahmen sind zudem bis zum 30. Juni 2021 befristet – ein Zeitraum, in dem wir mit der Impfkampagne deutliche Fortschritte machen können.
Für Hamburg halte ich fest, dass in Hamburg schon vieles gilt, was jetzt im Bund an Maßnahmen beschlossen wurde. In Hamburg gilt bereits von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags eine Ausgangsbeschränkung, die Notbremse des Bundes sieht diese erst ab 22 Uhr vor, mit einigen Ausnahmen sogar erst ab 24 Uhr. Die Entwicklung der Inzidenz in Hamburg zeigt: Diese Beschränkungen wirken - gerade weil sie früher greifen und weil sich die Hamburger:innen daran halten.
Ich begrüße daher die nun geschaffene bundesweite Einheitlichkeit; für die Hamburger:innen folgen hieraus jedoch keine wesentlichen Einschränkungen. Eine körperliche Betätigung ist zwar nur noch bis Mitternacht möglich, aber das "verkraften" wir sicherlich gut. Wir sind bisher immer gut damit gefahren, dass wir schneller und konsequenter in Hamburg gehandelt haben. Diese Strategie wirkt, sie schützt Leben und entlastet unser Gesundheitssystem – daher ist dieser Ansatz auch bundesweit begrüßenswert.
Hinzu kommt, dass der Deutsche Bundestag der Bundesregierung keinen Blankocheck ausstellt. Auf Druck der SPD wurde in den Verhandlungen erreicht, dass diese Bundesverordnungen nur mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates erlassen werden können. Über den Bundesrat sind folglich auch im Fall von Bundesverordnungen die Länder weiterhin beteiligt. Die parlamentarische Kontrolle bleibt gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB