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Aydan Özoğuz
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Frage von André R. •

Frage an Aydan Özoğuz von André R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Özoguz,

ich hoffe diese Frage erreicht Sie bei bester Gesundheit!

Als jemand der vor kurzem in Ihren Wahlkreis gezogen ist hätte ich einige Fragen an Sie bezüglich der möglichen anlasslosen Massenüberwachung der Bevölkerung durch biometrisches Datensammeln.

Ich beziehe mich hier konkret auf Technologien wie biometrische Video-/Fotoaufnahmen welche für den Bürger kaum/nicht zu umgehen sind und z.B. durch Polizeibehörden eingesetzt werden könnten. (Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der europäischen Bürgerinitiative https://reclaimyourface.eu/de/) welche z.B. durch Ulrich Kelber, einem ihrer Parteikollegen und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unterstützt wird. [1]

Potentielle Risiken sind hier u.A.:
- Falscherkennung von Menschen (sogenannte False-Positives) [2]
- Rassistische sowie sexuelle Diskriminierungen [3]
- Missbrauchspotential durch Dritte („Hacker“ / ein autoritäres Regime)

Meine konkreten Fragen an Sie:
Würden Sie im Bundestag gegen die Einführung von biometrischer Überwachung stimmen?
Welche Position nimmt die SPD Fraktion im generellen beim Thema biometrische Überwachung ein?

Persönlich möchte ich hinzufügen das diese Themen für mich durchaus ein Grund sind mich für oder gegen Kandidat*innen in der kommenden Bundestagswahl zu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen
André Ruff

Quellen:
[1] Ulrich Kelbers Statement auf https://gesichtserkennung-stoppen.de/#testimonials
[2] Pressemitteilung des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.
https://www.fiff.de/verfaelschte-studie-zur-tauglichkeit-grundrechtswidriger-techniken vom 1. August 2017
[3] Netzpolitik.org – Diskriminierende Gesichtserkennung – Ich sehe was, was du nicht bist: https://netzpolitik.org/2018/diskriminierende-gesichtserkennung-ich-sehe-was-was-du-nicht-bist/ vom 10. November 2018

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ruff,

haben Sie vielen Dank für Ihr Anliegen und dass Sie direkt nachfragen. Nicht zuletzt der Einsatz von Clearview AI – einer Firma, die öffentlich verfügbare Bilder zu einer Datenbank für Gesichtserkennung zusammenstellte – durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden hat die Diskussion um Gesichtserkennungssoftware im letzten Jahr nochmal verstärkt.

Hierbei stellen sich neben rechtlichen auch viele ethische Fragen, etwa welche Veränderung einer Gesellschaft bevorstehen kann, wenn es immer schwieriger wird, sich in der Öffentlichkeit anonym und frei zu bewegen. „Technik zur Identitätsfeststellung“ hat eine andere Qualität als „allgemeine“ Videoüberwachung. Wenn es überhaupt zu dem Einsatz solcher Technologien käme, müssten angesichts der Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt hat, und angesichts der Herausforderungen dieser neuen Technologien rechtliche Hürden und Vorgaben entsprechend hoch angesetzt sein.

Als SPD-Bundestagsfraktion lehnen wir einen flächendeckenden und anlasslosen Einsatz von Gesichtserkennungssoftware ab. Wir können uns den Einsatz dieser Technologie nur räumlich begrenzt und konkret anlassbezogen vorstellen. Das entspricht im Übrigen analog den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur generellen Überwachung von KfZ-Kennzeichen.

Hinweisen möchte ich schließlich auf zwei Dokumente. Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Oktober 2020 enthält unsere Schwerpunkte in der Innenpolitik (https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_kernpunkte-innenpolitik_20201027.pdf). Und mit Blick auf die nächsten Jahre heißt es in dem Entwurf des Zukunftsprogramms der SPD, über den am 9. Mai 2021 auf dem Bundesparteitag abgestimmt wird: „Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass „die Freiheitswahrnehmung der Bürger“ durch die Summe der staatlichen Überwachungsmaßnahmen „nicht total erfasst und registriert werden“ darf. Wir werden ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich schaffen“ (https://www.zukunftfuerdich.de/). Dies ist auch meine Position.

Eine kleine Bemerkung noch zu Ihrem letzten Satz. Ich finde es sehr erfreulich, dass Sie Ihre Wahlentscheidungen aufgrund unterschiedlicher Positionen fällen, die Sie auch konkret nachfragen. Für mich als Wahlkreisabgeordnete sind diese Meinungen auch wichtig zu erfahren, um sie jeweils abzuwägen und in Berlin einzubringen. Allerdings schreibe ich Ihnen meine Position auch, wenn Sie Ihrer nicht entspricht. Das gehört zu einem konstruktiven Austausch meines Erachtens dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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