Frage an Aydan Özoğuz von Matthias A. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag Frau Özoguz.
Mich würde interessieren, wo in der Impfverordnung die große Gruppe der "Sozialarbeiter" eingeplant ist. Erzieher und Lehrer werden (natürlich zurecht) explizit erwähnt. Ich arbeite selber in engen und teilweise prekären Umgebungen und stelle als Familienhelfer das Kindeswohl sicher, und finde es erstaunlich mich in diesen Texten nicht wiederzufinden.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir beantworten würden/könnten ob ich mich verlesen habe, oder warum "wir" keinerlei Erwähnung finden?
Vielen Dank, Ihnen alles Gute.
M. A.
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Impfverordnung des Bundes für die Corona-Impfreihenfolge hat verständlicherweise bei vielen Menschen und Berufsgruppen Fragen aufgeworfen, weshalb sie nicht oder erst spät in der Priorisierung Erwähnung finden. Ich habe dafür Verständnis, wir alle wünschen uns wohl nichts sehnlicher als möglichst zeitnah geimpft zu werden.
Gleichzeitig musste man eine Auswahl vornehmen und bestimmte Kategorien erstellen, um Ordnung in das Impfprozedere zu bringen. Nicht jeder kann Teil der allerobersten Prioritätsgruppe sein.
Inzwischen wurde in der letzten Veränderung der Impfverordnung zumindest klargestellt, dass die in Absatz 1 Punkt 8 der Prioritätsgruppen „hoch“ und „erhöht“ erwähnten Mitarbeiter von Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes sowie Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ausdrücklich auch die Berufsgruppe der Sozialarbeiter umfasst (siehe Referentenentwurf, S. 26 & 28: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_mit_Begruendung_080221.pdf).
Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund durch diese schwierige Phase der Epidemie kommen und danke Ihnen für Ihren Einsatz in der Familienarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB