Portrait von Aydan Özoğuz
Aydan Özoğuz
SPD
83 %
49 / 59 Fragen beantwortet
Frage von Manuel S. •

Frage an Aydan Özoğuz von Manuel S. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrte Frau Aydan Özoguz,

Wie hoch sind ungefähr die Diäten ungefähr eines Bundestagsabgeordneter? Warum bekommen Politiker Diäten?

Welche Entschädigung bekommt ein Bundestagsabgeordneter?

Was bedeutet Ordnungsruf im Bundestag?

Was versteht man unter Hammelsprung im Bundestag? Ich würde mich sehr freuen von Ihnen eine Antwort zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz

Portrait von Aydan Özoğuz
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihre Fragen zu Regelungen des Deutschen Bundestages. Lassen Sie mich gleich vorab sagen, dass Sie diese und viele weitere ausführliche Informationen zum Deutschen Bundestag unter www.bundestag.de finden.

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um. Die Höhe der Diäten orientiert sich unter anderem an den Bezügen von einfachen Richtern bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes.

Mitglieder des Bundestages erhalten eine finanzielle Entschädigung (sog. Diäten). Seit dem 1. Juli 2019 liegt die Höhe bei monatlich 10.083,47 Euro. Diese Zahlung muss versteuert werden.

Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter können während des Plenarbetriebs Mitglieder des Bundestages namentlich zur Ordnung rufen, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Parlaments verletzen (z.B. durch Störungen oder Beleidigungen).
Der Hammelsprung ist ein spezielles Abstimmungsverfahren im Plenum des Deutschen Bundestages, welches bei unklaren Mehrheitsverhältnissen angewandt wird. Dazu verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn wieder durch eine von drei Türen, die jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ beschriftet sind. So kann durch zählende Schriftführer ein eindeutiges Abstimmungsergebnis bestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Aydan Özoğuz
Aydan Özoğuz
SPD