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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Jens H. •

Frage an Aydan Özoğuz von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Özoguz,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.

Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
Was können Sie persönlich als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun bzw. warum fehlt es hier in so besorgniserregender Weise an gesetzlichen Vorgaben, die längstens von den Abgeordneten hätten beschlossen werden müssen???

Beste Grüsse
Hahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Ich habe es selbst erlebt, was es bedeutet, wenn ein Mensch zu Hause schwerkrank gepflegt wird und welche Herausforderungen damit verbunden sind.
Für meine Antwort habe ich mich auch noch einmal mit meinen Kolleg*innen aus der Gesundheitspolitik abgestimmt.

Sterbende Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden. Das seit 8. Dezember 2015 geltende Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) fördert den flächendeckenden Ausbau der Palliativversorgung – zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz und Krankenhaus. Der Auf- und Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung entwickelt sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiter. Es wurden somit bereits Maßnahmen ergriffen, die den Wunsch der Patienten, in vertrauter Umgebung zu sterben, ermöglichen sollen.

Ambulante Palliativversorgung beinhaltet, dass Patientinnen und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut werden. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht werden. Der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung kommt dem Wunsch vieler schwerstkranker Menschen entgegen, in der häuslichen Umgebung und in der Nähe ihrer Angehörigen zu bleiben.

Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Der Hospizgedanke hat in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gibt eine wachsende Anzahl ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize, die Sterbende in ihrer letzten Lebensphase begleiten. Wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie der versicherten Person nicht mehr möglich ist, können Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen untergebracht werden. Der versicherten Person entstehen dabei keine Zusatzkosten.

Eine wesentliche Neuerung ist der Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ-Hospizversorgung unterstützen. Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informieren.

Der Wunsch der Menschen wird somit nicht ignoriert, sondern es wird daran gearbeitet, eine Wahlfreiheit flächendeckend zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Aydan Özoğuz
Mitglied des Deutschen Bundestages

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