Frage an Aydan Özoğuz von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Özoguz,
mit Blick auf die derzeitigen GroKo-Verhandlungen und das anschließende verbindliche Mitgliedervotum würde ich gerne von Ihnen wissen:
Kennen sie
- die Probleme im Zusammenhang mit der „gesetzlichen Krankengeld-Falle“ (GroKo-GKV-VSG, ab 23.07.2015)
- die Schnittstellen-Problematik zwischen den Zuständigkeitsbereichen des Arbeits-/Sozialministeriums und des Gesundheitsministeriums, wodurch beim Krankengeld – anders als bei allen übrigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt – das Sozialgesetzbuch X mit seinen Vorschriften zum Verwaltungsakt, zur Anhörung und zur Aufhebung von Entscheidungen unberücksichtigt bleibt (sog. „Selbstvollzug“)
Werden Sie sich in den Verhandlungen dagegen engagieren?
Mit freundlichen Grüßen
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zu dem ersten von Ihnen genannten Punkt der sogenannten „Krankengeldfalle“ konnte ich mich mit den Fachkollegen rücksprechen: Mit dem GKV-VSG sollten Problemfälle, die hinsichtlich des Krankengeldanspruchs in der Praxis immer wieder aufgetaucht sind, beseitigt bzw. entschärft werden. In der Umsetzung scheint es jedoch noch immer einzelne Schwierigkeiten zu geben. Unberührt von den gesetzlichen Änderungen des GKV-VSG ist die generelle gesetzliche Pflicht eines nahtlosen Nachweises der Arbeitsunfähigkeit, deren Missachtung zu einem Ausschluss aus der Krankenkasse und einer Einstellung der Krankengeldzahlungen führen kann.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Schnittstellen, möchte ich Sie bitten, die entsprechenden Ministerien zu kontaktieren. Dort kann Ihnen ganz sicher Auskunft gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB