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Aydan Özoğuz
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Frage von Simone M. •

Frage an Aydan Özoğuz von Simone M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Özoguz.

Laut Kriminalstatistik gab es im Jahr 2016 193500 Gewalttaten.
Wie viele Haftplätze jährlich stehen dafür bundesweit zur Verfügung?
Können wenigstens alle Gewalttaten (und damit ist nicht einfache Körperverletzung gemeint) bestraft werden?
Ist mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Gefahr, wenn alle Gewalttäter nicht einmal bestraft werden könnten, die zu Haftstrafen verurteilt werden?
Muss ich außerdem befürchten das aus diesem Grund Gewalttäter nicht mehr zu Haftstrafen verurteilt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Simone Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Laut Statistischem Bundesamt gab es in Deutschland zum Stichtag 30.11.2016 insgesamt 168 Vollzugsanstalten (mit denen, die einen offenen Vollzug erlauben sind es 182) mit einer Belegungsfähigkeit von 62.793 Haftplätzen. Davon waren 55.399 belegt, so dass die Justiz insgesamt durchaus über ausreichend freie Haftplätze verfügen kann. ( https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/BestandGefangeneVerwahrtePDF_5243201.pdf?__blob=publicationFile )

Ein Problem kann jedoch ein Mangel an Haftplätzen in einzelnen Regionen oder Bundesländern sein. So beklagt Berlin aktuell überbelegte Haftanstalten, denen zeitnah mit neu geschaffenen Plätzen und Haftanstalten begegnet werden soll.

Ich vertraue dem Deutschen Rechtsstaat, wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger geht. Straftäter, die schwere Gewalttaten wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung begangen haben, und von denen somit eine große Bedrohung ausgeht, werden in der Regel auch nicht zu Bewährungsstrafen verurteilt – auch und schon gar nicht aus Platzmangel.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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