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Aydan Özoğuz
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Frage von Philipp P. •

Frage an Aydan Özoğuz von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Özoguz, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

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Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Pläne zur Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ und die dafür erforderlichen gesetzlichen Schritte werfen – das merken wir in der SPD in diesen Tagen sehr deutlich – viele Fragen in der Bevölkerung auf. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle zunächst einmal die Gründe für die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes und die damit verbundenen Grundgesetzänderungen erläutern:

Deutschlands Infrastruktur braucht eine Investitionsoffensive und vor allem einen effizienteren Einsatz von Geldern. Dafür sollen Planung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen von den Ländern an den Bund abgetreten werden. Dieser ist bislang lediglich für Finanzierung und Aufsicht verantwortlich. Eine solche Veränderung der Zuständigkeiten kann nur mit einer Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und somit auch des Länderfinanzausgleichs einhergehen. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund und Länder Ende vergangenen Jahres auf ein umfassendes Paket zur Änderung der Finanzbeziehungen geeinigt. In Zukunft wird der Bund die Länder stärker finanziell entlasten, im Gegenzug aber mehr Kompetenzen erhalten – so eben auch beim Thema Infrastruktur. (siehe dazu: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-14-bund-laender-finanzausgleich.html;jsessionid=B30BE563F6D6D9F8D65A1E2B5DD377E3.s7t1 )

Was die genaue Ausgestaltung der Gesetzentwürfe anbelangt, befinden wir uns aktuell noch mitten im Gesetzgebungsverfahren. An dessen Ende wird auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit erst noch zustimmen müssen. Auch wir als Bundestagsfraktion der SPD werden, das haben wir von Anfang an deutlich gemacht, dieses Gesetz nicht einfach so durchwinken. Eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesfernstraßen war aus unserer Sicht zu keinem Zeitpunkt akzeptabel. Die Abgeordneten der Arbeitsgruppen Verkehr, Haushalt und Wirtschaft haben deshalb zur Findung von geeigneten Maßnahmen zahlreiche Gespräche mit Gewerkschaftsvertretern, Personalvertretungen, den Beschäftigten der Landestraßenbauverwaltungen, mit Verfassungsrechtlern, Ökonomen, dem Bundesrechnungshof und vielen weiteren Akteuren geführt. Finanzminister Schäuble hatte in Aussicht gestellt, dass die neu gegründete Gesellschaft mit bis zu 49 Prozent privaten Investoren gehören sollte. Dem hat sich die SPD entschieden widersetzt und einen umfassenden Privatisierungsschutz in den Gesetzesentwurf aufnehmen lassen, sodass weder die Bundesstraßen, noch die Infrastrukturgesellschaft selbst privatisiert werden können. Dies hat auch noch einmal der Koalitionsausschuss vom 29.03.2017 bestätigt. Zudem konnten wir dort eine Regelung durchsetzen, mit der Schlupflöcher verhindert werden, durch die mithilfe von Tochterunternehmen der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft doch noch eine Privatisierung ermöglicht werden könnte. Die neue Gesellschaft soll, so hat es die Koalition beschlossen, mit den von den Straßenbauverwaltungen der Länder zum Bund wechselnden Beschäftigten einen Tarifvertrag abschließen, der Übergang muss durch einen Überleitungstarifvertrag geregelt werden. Bei der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft wird es außerdem keine Versetzung von Beschäftigten gegen ihren Willen geben.

Von unserer Seite haben wir also schon einige Verbesserungen am Gesetzespaket bewirken können. Auch die jüngste öffentliche Anhörung im Haushaltsausschuss (27.03.2017) hat unseren Standpunkt bestätigt. (siehe dazu: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/autobahngesellschaft-tarifvertrag-100-prozent-staat)

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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