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Aydan Özoğuz
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Frage von Jan S. •

Frage an Aydan Özoğuz von Jan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Seit Jahren stellt sich in den Bundesländern das Problem der ungenügenden Selbstorganisation der islamischen Verbände. Während Hamburg mit einem Staatsvertrag eine Vorreiterrolle einnimt, wurde die Verhandlungen in Niedersachsen auf Eis gelegt. Ein Grund ist sicherlich der wachsende Populismus und die Kritik an DITIP. Die Imane dieses Verbandes sind Angestellte des türkischen Staates. Es stellt sich die Frage, ob nicht das österreichische Islamgesetz Vorbild sein könnte. Es gibt den Verbänden viele Rechte, verbietet aber die Auslandsfinanzierung. Ein Verband wie DITIP müßte sich dann von der Türkei unabhängig machen und müßte sich durch Beiträge finanzieren. Nach meiner Meinung könnte ihnen dann auch die Möglichkeit von Religionsunterricht zugestanden werden. Was halten sie persönlich von dem österreichischen Islamgesetz?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Gesetz, wie es in Österreich verabschiedet wurde, ist leider nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. In unserem Föderalismus ist die Anerkennung als Religionsgemeinschaft Sache der Bundesländer. Übrigens auch bei den Kirchen: Katholische und Evangelische Kirchen haben beide Verträge mit allen Bundesländern geschlossen, um wichtige Fragen der Zusammenarbeit von Staat und Kirche zu regeln. Das liegt auch an der Geschichte unseres Landes, auf dessen Gebiet bis weit ins 19. Jahrhundert jeder Herrscher seine Religionsfragen selber regelte. Die Anerkennung des Islam hat in Österreich historische Wurzeln.

Vieles, was in Österreich mit dem Gesetz beschlossen wurde, haben wir in Teilen Deutschlands schon geregelt, etwa in den auch von Ihnen erwähnten ersten Verträgen auf Länderebene mit muslimischen Gemeinden. Hamburg und Bremen sind da ganz klar Vorbilder: Hier können Muslime an ausgewählten Feiertagen auf der Arbeit freinehmen oder ihre Angehörigen nach islamischem Brauch bestatten (ohne Sargpflicht). Gleichzeitig hat die Stadt ihre Erwartungen formuliert. Ich kann nur empfehlen, dass die anderen Bundesländer ähnliche Regelungen entwickeln.

Eine Auslandsfinanzierung sehe ich ähnlich kritisch wie Sie. In Bezug auf Ditib wäre ein erster zwingender Schritt die Änderung der Satzung, die die enge Verbindung zur türkischen Religionsbehörde Diyanet festschreibt. Ditib hat nur als wirklich unabhängiger deutscher Verband eine Zukunft als verlässlicher Partner. Als Ditib 1984 startete, gestattete die deutsche Bundesregierung und ihr Innenminister Zimmermann (CSU) das heute kritisierte Modell, aber damals gab es eben auch keine Alternative, um zeitnah für Millionen türkeistämmiger Muslime in Deutschland ausreichend viele Imame und Gebetsräume bereitzustellen. An diesem Modell störte sich lange Zeit niemand und erst mit der Etablierung der Lehrstühle Islamischer Theologie an deutschen Universitäten kam 2011 eine neue Perspektive. Künftig wird es deshalb vor allem darum gehen, wie die theologisch hervorragend ausgebildeten Absolventen dann auch ihren Weg als Imame in Deutschlands Moscheen finden können und wie die Moscheegemeinden dies finanzieren können.

Generell gilt: Wenn wir Zweifel an der Finanzierung eines islamischen Vereins haben, können unsere Behörden den Verein überprüfen und notfalls ein Vereinsverbot verhängen. Das ist in der Vergangenheit mehrmals geschehen, als z.B. islamistische Vereine unsere demokratisch legitimierte Rechtsordnung bekämpfen wollten.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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