Frage an Aydan Özoğuz von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Özoguz,
zu den Fragen vom 31.1. betr. DEUTSCHES FLÜCHTLINGSLAGER
Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsbeauftragte:
Auszug:
Ihr reges und auch mit Verbesserungsvorschlägen untermauertes Interesse an der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik in Deutschland freut uns, denn damit können alle Beteiligten sehr viel besser weiterarbeiten als mit angstvoller oder gar aggressiver Ablehnung der betroffenen Menschen.
In diesem Sinne haben wir auch Ihren Vorschlag, deutsche Flüchtlingslager auf türkischem Hoheitsgebiet einzurichten, aufgefasst und der Flüchtlingsbeauftragte hat mich gebeten, Ihnen zu antworten:
Ihr Vorschlag, deutsche Flüchtlingslager in der Türkei einzurichten, um insbesondere Familien eine gefahrvolle Flucht über das Mittelmeer zu ersparen, ist dagegen durchaus bedenkenswert - nicht zuletzt auch deshalb, weil es in Deutschland juristisch durchaus umstritten ist, ob der Anspruch auf Asyl oder auf geschützten Flüchtlingsstatus erst mit Erreichen des deutschen Staatsgebiets entsteht.
Allerdings gehört die Prüfung dieses Vorschlags in der Tat nicht auf die Ebene des Landes Schleswig-Holstein, sondern zunächst auf die Bundes- und dann auf die EU-Ebene, weil mit dessen Umsetzung das gesamte hochkomplexe Schengen-Dublin-Vertragsgeflecht und damit auch alle EU-Mitgliedsstaaten tangiert wären.
Doch ungeachtet dessen kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Vorschlag durchaus schon auf den zuständigen Ebenen in der Diskussion IST.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Prüß, MR
Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
F 2
Zum letzten Absatz: Wer diskutiert seit wann darüber?
Würden weniger Menschen sterben, wäre vielen Flüchtlingen geholfen und hätte Europa weniger Probleme, wenn der Vorschlag zügig umgesetzt wird?
Wäre es gut, wenn andere Staaten - einzeln oder gemeinsam - ebenfalls
ein Flüchtlingslager betreiben und könnte dies die Spaltung innerhalb der EU beseitigen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
bitte nehmen Sie diesbezüglich meine Antwort auf Ihre Frage vom 31.01.2016 zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB