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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Manfred B. •

Frage an Aydan Özoğuz von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Özoguz,

ist es richtig dass die Abgeordneten des Bundestages:

extra einen Termin in einem speziell eingerichteten Leseraum im Wirtschaftsministerium vereinbaren müssen um Akteneinsicht zu TTIP zu bekommen?

Keine Handys oder andere elektronische Geräte mitgenommen werden dürfen?
Nicht einmal eigene Stifte oder Blöcke benutzen dürfen?

Die Abgeordneten im Leseraum durchgehend unter Beobachtung stehen und nach dem Verlassen ihre Notizen vorzeigen müssen?

Dass die Dokumente nur in englischer Sprache vor liegen?

Dass sie mit niemandem, nicht einmal mit den eigenen MitarbeiterInnen, über das Gelesene sprechen dürfen.

Und dass, wenn Details aus dem Leseraum nach außen dringen, dieser wieder geschlossen wird?

Wenn diese Punkte in der gleichen Art zutreffen,
frage ich Sie:

"Was sagen unsere Abgeordneten dazu? Was sagt der Vorsitzende der SPD, unser stellvertretender Bundeskanzler dazu?

Was sagen Sie als die von mir gewählte Abgeordnete zu diesem undemokratischen Vorgehensweisen, die in Ihrer Art in der Bundesrepublik seit ihrem Bestehen einmalig sind, dazu?"

Warum geht damit niemand vor das BVG? Letztendlich ist diese Vorgehensweise ein Verstoß gegen unsere Verfassung, in dem der Abgeordnete in einer Art seiner Handlungsfreiheit beraubt wird, die ihm das Handeln im Auftrag seiner Wähler überhaupt erst ermöglicht.

Eine Vorgehensweise, die sich wohl nicht einmal ein F.J.S. erlaubt hätte.

Für eine Antwört wahre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Blum, Hamburg

M.f.G.

Manfred Blum

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blum,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Nutzungsbedingungen für den seit 1. Februar 2016 im Wirtschaftsministerium eingerichteten Leseraum für TTIP-Dokumente wurden zwischen der Europäischen Kommission und den USA ausgehandelt und sind tatsächlich nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Ich kann Ihnen bestätigen, dass die aufgestellten Regeln relativ streng sind, um eine mögliche Veröffentlichung der einsehbaren konsolidierten Verhandlungsdokumente zu verhindern. Dies wird in erster Linie mit der Wahrung von Verhandlungsinteressen bzw. –positionen der EU sowie der USA begründet, die bei Veröffentlichung gefährdet werden könnten. Doch auch wenn die Bedingungen auf den ersten Blick streng erscheinen und die Verhandlungen rund um TTIP in der Anfangszeit viel zu intransparent waren, ist das inzwischen erreichte Maß an Transparenz sogar höher als bei zuvor dagewesenen Verhandlungen zu anderen Freihandelsabkommen. Deutschland ist einer der ersten EU-Mitgliedstaaten, der überhaupt diese Möglichkeit der Einsichtnahme für Parlamentarier einrichten konnte. Eine hohe Transparenz ist wichtig, um mehr Akzeptanz für ein solches Abkommen in der Bevölkerung sowie eine sachlichere Debatte als in der Vergangenheit zu schaffen. Ich glaube, die lange von Sozialdemokraten im Bund und im Europaparlament geforderte Einrichtung eines Leseraums ist hier ein weiterer guter Schritt.

Klar ist im Übrigen auch, dass die Verhandlungsergebnisse der Öffentlichkeit (in deutscher Übersetzung) vorgelegt werden noch bevor die nationalen Parlamente und somit auch der Bundestag darüber abstimmen werden. Zudem hat Sigmar Gabriel angekündigt, auch einen Parteitag oder –konvent zu den Ergebnissen beraten zu lassen. An Öffentlichkeit wird es dann sicher nicht mangeln.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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