Frage an Aydan Özoğuz von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Özoguz,
zur Frage vom 31.1. betr. DEUTSCHES FLÜCHTLINGSLAGER IM AUSLAND: Ergänzung erforderlich.
Der Satz in meiner Frage “Der Aufenthalt im deutschen Lager ist die einzige Möglichkeit, in Deutschland Asyl zu erhalten” ist leider ohne Erläuterung mißverständlich und angreifbar.
Er hatte folgenden Hintergrund: Nach meinem Kenntnisstand muss Asyl in Deutschland beantragt und darf ein Asylantrag auch nicht in einer deutschen Auslandsbotschaft gestellt werden. Richtig?
Mit diesem Satz hatte ich vorausgesetzt, dass eine Antragstellung in einem deutschen Flüchtlingslager wie eine Antragstellung auf deutschem Gebiet behandelt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass zukünftig jährlich 250.000 Flüchtlinge aus türkischen Lagern von der Türkei an die EU abgegeben werden. Diese Flüchtlinge haben dann vorher keinen Asylantrag in Deutschland gestellt!!!
Könnte mit Erfolg der Einwand kommen, dass NUR UN-Organisationen zuständig für Flüchtlingslager sind? Stimmen wir darin überein, dass sich das UN-System als völlig untauglich erwiesen hat?
Sind die Erfolgschancen größer, wenn Staaten allein oder gemeinsam mit anderen Staaten nach einem Vertrag mit der für den Standort zuständigen Regierung
Flüchtlingslager betreiben?
Könnte ein geordneter Zugang zu den Flüchtlingslagern durch eine Begrenzung auf bestimmte Personengruppen - Beispiel: Unbegleitete Minderjährige oder nur Flüchtlinge aus einem bestimmten Gebiet) nach Abstimmung mit anderen
Staaten hilfreich sein?
Wenn in diesem Monat kein realistischer Ausweg aus dem Flüchtlingsproblem sichtbar wird: Wie können Regierungen es rechtfertigen, dass in einer
zivilisierten Gesellschaft Flüchtlingskinder weiterhin im Mittelmeer ertrinken?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
bitte nehmen Sie diesbezüglich meine Antwort auf Ihre Frage vom 31.01.2016 zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB