Frage an Aydan Özoğuz von Holger D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Özoguz,
ich wende mich an Sie, weil Sie meine Wahlkreisabgeordnete sind.
Mein Winzer, der bisher immer die leeren Wein- und Saftflaschen (keine Pfandflaschen) zurückgenommen und wiederverwendet hat, teilte mir jetzt mit, dass er nach einer Gesetzesnovelle vom November 2014 auf diese Flaschen, für die er einmal Abgaben ans Duale System gezahlt hatte, und die nie über ein Recyclingsystem gelaufen sind, nun ein zweites Mal Abgaben an das Duale System zahlen müsse. Dadurch sei für ihn die Rücknahme unwirtschaftlich. Somit muss ich diese Flaschen jetzt im Glascontainer entsorgen. Ich hatte mich immer gefreut, dass durch meine freiwillige Sammlung und seine Rücknahme der Flaschen ein kleiner Beitrag zu Gunsten der Umwelt geleistet werden konnte. Ich kann mir nicht erklären, warum das jetzt nicht mehr möglich sein soll.
Können Sie mir erklären, warum auf diese Flaschen jetzt zwei Mal Abgaben zu entrichten sind?
Mit freundlichem Gruß
Holger Dierks
Sehr geehrter Herr Dierks,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe mich mit den Kollegen der AG Umwelt in der SPD-Bundestagsfraktion zur Klärung des Problems in Verbindung gesetzt. Dort wirft der von Ihnen beschriebene Sachverhalt jedoch Fragen auf. 2014 hat es sogar zwei Novellen der Verpackungsverordnung gegeben, aber keine der darin enthaltenen Regelungen hätte solche Änderungen bewirkt.
Wenn ein Winzer Mehrwegflaschen einsetzt, muss er sich mit diesen Flaschen überhaupt nicht bei einem dualen System beteiligen. Der Käufer bringt dann einfach die Flaschen zurück und der Winzer befüllt sie so oft neu bis er sie aus dem Verkehr zieht.
Verwendet ein Winzer Einwegflaschen (üblich), die laut Verpackungsverordnung nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind diese bereits bei einem dualen System beteiligt, da die Hersteller von Verpackungen dies tun müssen. Somit müsste aber auch in diesem Fall der Winzer kein neuerliches Lizenzentgelt bezahlen. Mit der „Erstlizensierung“ ist für die Entsorgung dieser Verpackungen am Ende ihres Lebenswegs schon ein Entgelt bezahlt worden. Allerdings muss in geeigneter Weise belegbar sein, dass es sich tatsächlich um bereits lizensierte Flaschen handelt.
Derzeit laufen im Übrigen Verhandlungen zum Wertstoffgesetz, in das auch Teile der Verpackungsverordnung einfließen sollen. Wie diese dann ausgestaltet sein werden und ob dadurch weitere Änderungen für das komplexe System der Verpackungsrücknahme entstehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Für eine weitergehende Klärung der Thematik würde ich Ihnen das Service-Center der Handelskammer Hamburg als Ansprechpartner nahelegen (Tel: 040 36138138, Email: service@hk24.de).
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB