Frage an Aydan Özoğuz von horst u. bezüglich Innere Sicherheit
Wie stehen sie zur Vorratsdatenspeicherung? Sollten sie für die Vorratsdatenspeicherung sein was sind die Argumente dafür? Können sie dies auch mit Studien untermauern?
Sehr geehrter Herr Utz,
vielen Dank für Ihre Frage zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung.
Ich verstehe grundsätzlich, dass es innerhalb der Bevölkerung Vorbehalte gegenüber der Speicherung von Daten gibt, plädiere aber dafür, Vor- und Nachteile besonnen auszuloten, um einen Weg zu finden, wie der Schutz von Daten und Privatsphäre als auch der Nutzen (zum Beispiel im Rahmen von Straftatenverfolgung) in Einklang gebracht werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, um ein abschließendes Urteil in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ zu fällen. Wir stehen erst am Anfang der parlamentarischen Debatten. Bislang gibt es keinen Gesetzentwurf, sondern lediglich Leitlinien, die Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt hat. Dieser Vorschlag des Bundesjustizministeriums sieht eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten vor. Dienste der elektronischen Post – also Email – sind davon ausgenommen.
Oberste Richtlinie aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes.
Die Leitlinien des Bundesjustizministeriums können Sie hier nachlesen: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB