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Aydan Özoğuz
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Frage von Eda C. •

Frage an Aydan Özoğuz von Eda C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Özoguz,

Mein Name ist Eda Cankaya. Ich bin 17 Jahre alt (bald 18), wohne in Deutschland und bin auch in Deutschland auf die Welt gekommen. Ich habe meine mittlere Reife abgeschlossen und mache momentan eine duale Ausbildung zu Erzieherin. Ich besitze die türkische Staatsangehörigkeit und muss mich jetzt dann entscheiden ob ich weiterhin die türkische Staatangehörigkeit behalten möchte oder ob ich in die deutsche Staatsangehörigkeit wechseln möchte. Ich habe von Bekannten und einigen Menschen hier aus der Umgebung mitbekommen, dass man auch die Möglichkeit hat Doppelte-Bürgschaft zu beantragen (Auch das es mit dem türkischen funktioniert, dass es egal ist ob das Land Mitglied der EU ist oder nicht, da ich ja in Deutschland auf die Welt gekommen bin, über 10 Jahre die Schule besucht habe und genügend Deutsch Kenntnisse besitze). Das wollte ich dann natürlich machen. Ich war in der Gemeinde und habe mich dann auch im Landratsamt darüber informiert und wollte die Doppelte-Bürgschaft von deutsch und türkisch beantragen. Jedoch habe ich überall wo ich war eine Ablehnung bekommen. Ich würde mich freuen, wenn sie mir genauere Informationen geben könnten, ob jetzt das Gesetz existiert oder nicht!
Ich bedanke mich jetzt schon.

Mit freundlichen Grüßen.
Cankaya Eda

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Cankaya,

vielen Dank für Ihre Frage zur Doppelten Staatsbürgerschaft.
Mit der am 20.12.2014 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde die Optionspflicht weitgehend abgeschafft. Von der Optionspflicht, sich zwischen dem deutschen und dem ausländischen Pass entscheiden zu müssen, waren bis dahin alle in Deutschland seit 2000 geborenen Kinder ausländischer Eltern betroffen, deren Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auf Antrag, der bis zum 31.12.2000 zu stellen war, konnten auch Kinder, die zwischen 1990 und 2000 geboren wurden, optionspflichtig sein. Sie alle dürfen nun, wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind, beide Pässe behalten.
Da Sie, wenn ich es richtig verstehe, von Geburt an nur die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und somit nicht der Optionspflicht unterliegen, ermöglicht Ihnen das neue Gesetz leider nicht die doppelte Staatsbürgerschaft. Im Falle einer Einbürgerung müssten Sie weiterhin Ihre türkische Staatsangehörigkeit abgeben. Alle wichtigen Fragen rund um die weitgehende Abschaffung der Optionspflicht werden im Rahmen der Infokampagne „Ein Leben. Zwei Pässe.“ beantwortet: https://einleben-zweipaesse.de/

Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB

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