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Aydan Özoğuz
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Frage von Rolf P. •

Frage an Aydan Özoğuz von Rolf P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bereits seit 2011 besteht ein von mit der Ukraine ausgehandeltes, Sozialversicherungsabkommen, bei dem die Durchführungsvereinbarung von der ukrainischen, vormaligen bis 26.1.2014 agierenden Regierung nicht unterzeichnet wurde. In Deutschland leben ukrainische Staatsangehörige, die als Zuwanderer in Deutschland Ihre rechtmäßig erworbenen Rentenansprüche aufgrund dieses fehlenden Abkommens hier nicht geltend machen können. Solche hier lebenden Menschen der älteren Generation sind ohne dieses Abkommen hier auf Grundsicherung angewiesen. Nach meinen Informationen wurde die Unterzeichnung immer mehr in weite Ferne verschoben oder soll überhaupt nicht stattfinden. Umso mehr befremdet es mich, dass nun genau ein solches Abkommen ab dem 1.1.2014 zwischen Polen und der Ukraine in Kraft getreten ist. Es geht also! Warum nicht mit/in Deutschland? Warum gelingt es den Polen, ein solches Abkommen über mit der Ukraine abzuschließen und uns, den Deutschen, nicht. Das Abkommen beinhaltet die Übernahme der Rentenbezüge und die Verfahrensgleichheit der individuellen Absicherung für Ukrainer, die als Auswanderer in Polen leben, und umgekehrt. Zwar ist das Abkommen noch nicht von der Ukraine gänzlich implementiert und durch die ukrainischen Behörden noch nicht offiziell bestätigt, allerdings führt es bereits jetzt zu Rentenzahlungen an die davon Betroffenen. Über eine Antwort zu dieser Angelegenheit, bei der ukrainische Zuwanderer nach Deutschland seit 1.1.2014 wesentlich schlechter behandelt werden als solche, die nach Polen zuwandern, würde ich mich freuen. Ich frage mich, wie die deutsche Bundesregierung zu dieser Ungleichbehandlung, auch unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte, steht. Oder ist sie von ihr vielleicht sogar gewollt? Bei ukrainischen Auswanderern entsteht so jedenfalls der Eindruck, auch im Verhältnis zu den Türken, die ein solches Abkommen geniessen, Menschen zweiter Klasse in Deutschland zu sein. Oder setzen Sie sich nur für türkische Auswanderer ein?

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Sehr geehrter Herr Pollberg,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Deutsch-Ukrainischen Sozialversicherungsabkommens. Auf Anfrage im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches in dieser Angelegenheit federführend ist, wurde mir mitgeteilt, dass seit 2009 ein endverhandelter Entwurf für ein solches Abkommen vorliegt. Die damalige ukrainische Regierung sagte die vereinbarte Unterzeichnung ab und lehnte es in der Folge ab, die zum Abkommen dazugehörende Durchführungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die genauen Gründe dafür haben sich nie erschlossen. Offiziell wurde geäußert, dass eine Genehmigung des ukrainischen Finanzministeriums ausstehe.

Das BMAS steht einer Wiederaufnahme der Gespräche mit der neuen ukrainischen Regierung offen gegenüber. Für einen Abschluss des Sozialversicherungsabkommens müssten jedoch noch Kleinigkeiten am ursprünglichen Entwurf überarbeitet werden, da es Änderungen im deutschen Rentenrecht gegeben hat. Zudem muss geklärt werden, inwiefern die neuen Strukturen in der Ukraine (z.B. der Status der Krim), Änderungen am Entwurf erforderlich machen.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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