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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Aydan Özoğuz von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Özoguz,

ich beziehe mich bezüglich meiner Frage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (14.Nov.,AZ C 4/11)." Asylbewerber dürfen nicht an EU-Mitgliedsstaaten zurückgewiesen werden, bei denen angenommen werden kann, dass "der Antragssteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlich oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden".
Frage: Welche EU-Mitgliedsstaaten unserer" EU-Wertegemeinschaft" sind das denn namentlich, bei denen angenommen werden kann, dass dort der Asylbewerber
tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden? Als Staatsministerin für Integration und... haben Sie sicher den Kenntnisstand um meine gezielte Frage beantworten zu können.
Mich interessiert wirklich ,welche EU-Staaten wir da versehentlich in unsere Wertegemeinschaft aufgenommen haben, die so ein Verhalten an den Tag legen.
Was wird konkret gegen diese EU-Staaten unternommen?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage zu Rücküberstellungen von Asylbewerbern innerhalb der Europäischen Union.

Die Bundesrepublik Deutschland hat Rücküberstellungen nach der Dublin-II-Verordnung bisher nur für den Mitgliedsstaat Griechenland ausgesetzt, per Erlass des Bundesinnenministeriums an das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser Erlass wurde übrigens gerade erst bis zum Januar 2015 verlängert.

Der Deutsche Bundestag hat sich bereits 2011 fraktionsübergreifend (außer die Fraktion Die Linke) für die Aussetzung der Rücküberstellungen nach Griechenland eingesetzt, denn die Zustände in den dortigen (Sammel-)Unterkünften für Asylbewerber sind menschenunwürdig, entsetzlich und unhaltbar (siehe Bundestags-Drucksache 17/7979). Davon konnte sich auch eine Delegation von Bundestagsabgeordneten vor Ort überzeugen. Wir dürfen natürlich nicht vergessen, dass Griechenland wegen seiner europäischen Außengrenze über den Landweg einen Großteil des Migrationsstroms in die EU bewältigen muss und darüber hinaus in einer wirtschaftlich extrem schwierigen Lage ist. Aber beides darf kein Grund dafür sein, die menschenrechtlichen Standards von Flüchtlingen nicht einzuhalten.

Der Bundestag hat die griechische Regierung und das griechische Parlament deshalb eindringlich aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die menschenunwürdigen Bedingungen in den griechischen Unterkünften schnellstmöglich zu beenden und bereitstehende Mittel aus den Europäischen Flüchtlingsfonds zu beantragen und abzurufen.

Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoguz, MdB

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