Frage an Aydan Özoğuz von Michael E. bezüglich Recht
guten tag frau özoguz,
die partei "goldene morgenröte" in griechenland wurde kürzlich von der parteienfinanzierung ausgeschlossen, weil abgeordnete der partei der bildung einer kriminellen vereinigung angeklagt sind.
liesse sich die npd durch ein ähnliches verfahren von der parteienfinanzierung ausschliessen - bzw. welche voraussetzungen müssten geschaffen werden, um dieses ziel zu erreichen?
mit dank für ihre antwort
und freundlichen grüßen
michael engel
Sehr geehrter Herr Engel,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe die Entwicklungen in Griechenland rings um die extremistische Partei "Goldene Morgenröte" und deren Ausschluss von der Parteienfinanzierung ebenfalls mit Interesse verfolgt. Ich habe allerdings Zweifel, ob ein Weg wie in Griechenland auch in Deutschland verfassungsrechtlich ohne Weiteres gangbar wäre.
In Deutschland ist die Parteienfinanzierung klar geregelt: § 18 des Parteiengesetzes (PartG) ( http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf ) benennt, welche Kriterien (und Wahlergebnisse) erfüllt werden müssen, damit Parteien Anspruch auf staatliche Mittel haben. Löst sich eine Partei auf oder wird sie verboten, scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Finanzierung aus (Abs. 7). Aufgrund der Lehren aus unserer Geschichte wurde den Parteien in Deutschland ein hoher Stellenwert und Schutz eingeräumt. In § 21 des Grundgesetzes wird die Rolle der Parteien wie folgt festgelegt: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben (Abs. 1)". Absatz 2 regelt das Verbot von Parteien: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Eine vergleichbare Regelung wie im griechischen Fall wäre in Deutschland daher nicht unproblematisch. Vermutlich wird in Deutschland das Ende der Finanzierung der NPD auch weiterhin an ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht gekoppelt sein. Dieses Verbot will die SPD. Der Bundesrat hat hierzu ein deutliches Zeichen gesetzt und einen solchen Verbotsantrag auf den Weg gebracht. Die Innenminister der Bundesländer haben auf ihrer Herbsttagung Mitte Oktober bekanntgegeben, dass mit der Einreichung der Antragsschrift noch vor Jahresfrist gerechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoguz, MdB