Frage an Aydan Özoğuz von Manu Kumar L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Özoguz,
wir sehen in Stuttgart 21 und in der Türkei heute 1 Juni Demonstrationen für Mitbestimmung bei Bauprojekten. Ich frage mich schon lange wo die ganzen Freunde von mir mit der Direkten Demokratie Kampagne geblieben sind?, wir wollten damals nämlich erreichen das die Hamburger Direkte Demokratie mitgestalten indem Sie über Bauprojekte, Wohnflächen,Stressemannstrasse ect selber in einer Abstimmung änlich der Schweiz abstimmen können. Solch ein Projekt ist nicht utopisch, sondern realisierbar. Natürlich werdem dort Basisdemokratische Räte für notwendig indem man ersteinmal ein Podium schafft indem für das Thema zb Parkanlage mit ja oder nein abgewogen diskutiert wird, bevor es zu einer Volksabstimmung bzw. Bezirksabstimmung kommen kann. Ich denke das eine Basisdemokratie sehr interessant und wichtig für uns Hamburger ist, weil wir damit Teile der Politik den Bürgern überlassen können und nichgt Behörden. Was denken Sie dazu?
Herzliche Grüße
Herr M.K. Loganey
Sehr geehrter Herr Loganey,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD will mehr direkte Demokratie und fordert seit 1993, dass die Bürgerinnen und Bürger auch anders und auch öfter als nur jeweils alle vier oder fünf Jahre bei der Wahl von Abgeordneten (im Bezirk, im Bundesland, im Bund oder bei der Europawahl) beteiligen können.
Wie Sie sicher wissen, gibt es in Hamburg und in den Bezirken bereits Elemente der direkten Demokratie, die in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Artikel 48 und 50) sowie in § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes verankert sind. Dafür hat sich die SPD immer eingesetzt und auch Versuche der CDU-Hamburg, die direkte Demokratie zu erschweren, zurückgewiesen. Weitergehende Schritte als die bisher verfassungsrechtlich in Hamburg verbrieften Elemente der direkten Demokratie halte ich für unsere Freie und Hansestadt nicht notwendig, ich denke, dass es zurzeit eher eine Frage der Umsetzung der bereits existierenden Elemente ist. Nicht überall finden sich engagierte Menschen wie Sie, die diese Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen wollen.
Großer Handlungsbedarf für mehr direkte Demokratie besteht hingegen auf Bundesebene. Dort ist die Einführung von Volksentscheiden weiterhin nicht gegeben. Wir fordern deshalb in unserem SPD-Regierungsprogramm 2013, Elemente der direkten Demokratie auch auf Bundesebene einzuführen. Da es sich bei diesen Vorhaben um eine Verfassungsänderung des Grundgesetzes handelt, bedarf es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange sich die CDU/CSU dagegen sperrt – übrigens als einzige der im Bundestag vertretenden Parteien!
Gerade erst im Juni 2013 hat die SPD-Bundestagsfraktion zwei Gesetzentwürfe zur Einführung direktdemokratischer Elemente im Bund beschlossen: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wollen wir die unmittelbare Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auf Bundesebene in der Verfassung verankern. Und mit dem Entwurf eines Bundesabstimmungsgesetzes setzen wir die Einführung direktdemokratischer Elemente in einfaches Recht um (siehe Drucksachen 17/13873 und 17/13874). Die Quoren für direktdemokratische Instrumente sind in unseren SPD-Gesetzentwürfen bewusst „niedrigschwellig“ angesetzt (100.000 Unterschriften für die Volksinitiative, 1.000.000 Eintragungen beim Volksbegehren) und verstehen sich insofern als Einladung zur bürgerschaftlichen Aktivierung. Gegenstand von Volksinitiativen können der Erlass eines Bundesgesetzes oder die Befassung mit bestimmten Sachfragen sein. Die Themenpalette ist also äußerst vielseitig, damit alle Bürgerinnen und Bürger sich angesprochen fühlen können.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Viele Grüße nach Sasel
Aydan Özoguz, MdB
Sehr geehrter Herr Loganey,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD will mehr direkte Demokratie und fordert seit 1993, dass die Bürgerinnen und Bürger auch anders und auch öfter als nur jeweils alle vier oder fünf Jahre bei der Wahl von Abgeordneten (im Bezirk, im Bundesland, im Bund oder bei der Europawahl) beteiligen können.
Wie Sie sicher wissen, gibt es in Hamburg und in den Bezirken bereits Elemente der direkten Demokratie, die in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Artikel 48 und 50) sowie in § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes verankert sind. Dafür hat sich die SPD immer eingesetzt und auch Versuche der CDU-Hamburg, die direkte Demokratie zu erschweren, zurückgewiesen. Weitergehende Schritte als die bisher verfassungsrechtlich in Hamburg verbrieften Elemente der direkten Demokratie halte ich für unsere Freie und Hansestadt nicht notwendig, ich denke, dass es zurzeit eher eine Frage der Umsetzung der bereits existierenden Elemente ist. Nicht überall finden sich engagierte Menschen wie Sie, die diese Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen wollen.
Großer Handlungsbedarf für mehr direkte Demokratie besteht hingegen auf Bundesebene. Dort ist die Einführung von Volksentscheiden weiterhin nicht gegeben. Wir fordern deshalb in unserem SPD-Regierungsprogramm 2013, Elemente der direkten Demokratie auch auf Bundesebene einzuführen. Da es sich bei diesen Vorhaben um eine Verfassungsänderung des Grundgesetzes handelt, bedarf es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange sich die CDU/CSU dagegen sperrt – übrigens als einzige der im Bundestag vertretenden Parteien!
Gerade erst im Juni 2013 hat die SPD-Bundestagsfraktion zwei Gesetzentwürfe zur Einführung direktdemokratischer Elemente im Bund beschlossen: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes wollen wir die unmittelbare Bürgerbeteiligung durch Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum auf Bundesebene in der Verfassung verankern. Und mit dem Entwurf eines Bundesabstimmungsgesetzes setzen wir die Einführung direktdemokratischer Elemente in einfaches Recht um (siehe Drucksachen 17/13873 und 17/13874). Die Quoren für direktdemokratische Instrumente sind in unseren SPD-Gesetzentwürfen bewusst „niedrigschwellig“ angesetzt (100.000 Unterschriften für die Volksinitiative, 1.000.000 Eintragungen beim Volksbegehren) und verstehen sich insofern als Einladung zur bürgerschaftlichen Aktivierung. Gegenstand von Volksinitiativen können der Erlass eines Bundesgesetzes oder die Befassung mit bestimmten Sachfragen sein. Die Themenpalette ist also äußerst vielseitig, damit alle Bürgerinnen und Bürger sich angesprochen fühlen können.
Ich hoffe, Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Viele Grüße nach Sasel
Aydan Özoguz, MdB