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Aydan Özoğuz
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Frage von Helena P. •

Frage an Aydan Özoğuz von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Özoguz,

seit Oktober vergangenen Jahres hat Hamburg ein neues Transparenzgesetz. Der NDR als öffentlich-rechtliche Anstalt, die aus Zwangsbeiträgen finanziert wird und einen öffentlichen Auftrag hat, zeigt sich als noch sehr verschlossen.
Ich erwarte mehr Offenheit und hoffe auf Ihren aktiven Beitrag dahingehend, dass sich NDR zügig den Anforderungen entsprechend den Anforderungen des HamTG.

Wie gedenken Sie als Mitglied des Rundfunkrates Ihren Einfluss in dieser Angelegenheit geltend zu machen ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Peltonen,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch wenn das Portal Abgeordnetenwatch meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete betrifft und Sie mich als Rundfunkrätin in einer Frage, die Landesrecht – hier also Hamburg – betrifft, antworte ich Ihnen gerne auch über diesen Weg.

Mit dem Transparenzgesetz (HmbTG) gibt Hamburg seinen Einwohnerinnen und Einwohnern das wohl umfassendste Informationsrecht gegenüber Behörden eines Bundeslandes in Deutschland. So können Sie der Verwaltung auf Augenhöhe begegnen, so muss es auch sein.

Wie Sie sicher wissen, handelt es sich beim NDR um eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, deren gesetzliche Grundlage der Staatsvertrag (NDR-StV) von 1955 ist, den die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterzeichneten, 1992 trat Mecklenburg-Vorpommern bei. Deshalb ist es fraglich, ob der NDR tatsächlich unter die §§ 2 (Begriffsbestimmungen) und 3 (Anwendungsbereich) des HmbTG fällt, da der NDR eine Mehrländerbehörde ist, die nicht allein für die Freie und Hansestadt Hamburg Verwaltungstätigkeiten ausübt.

Ein Projektteam in der Justizbehörde Hamburg zur Umsetzung des HmbTG befasst sich derzeit mit Fragen, die bei der Umsetzung entstehen und die Anwendbarkeit betreffen. Auch die von Ihnen aufgeworfene Frage wird zu klären sein, denn auch im angenommenen Antrag der Hamburgischen Bürgerschaft auf Drucksache 20/4466 zum HmbTG steht in der Begründung zu §2, dass „bei Mehrländerbehörden mangels Spezialregelung auf das Sitzland der Mehrländerbehörde abzustellen [sei]; Gleiches gilt für (Mehrländer-)Anstalten, Körperschaften und Stiftungen.“

Ich wünsche mir, dass sich der NDR an den Auskunfts- und Veröffentlichungsstandards des HmbTG orientiert und werde dies gerne auch im Rundfunkrat thematisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoguz

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