Frage an Aydan Özoğuz von Anna-Lena J. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Özoğuz,
mich beschäftigt derzeit das Thema Denkmalschutz.
Ich finde Denkmalschutz sehr wichtig für die Kultur. Allerdings werden teilweise extrem hohe Auflagen gemacht, wo andererseits Komplexe und Gebäude, welche unter Denkmalschutz stehen verfallen.
Ein deutschlandweit bekanntes Beispiel sind die "Beelitzer-Heilstätten", welche wichtig für die Geschichte sind und sehr sehenswert sind und dehalb als Flächendenkmal definiert ist.
Da die Eigentümer aber gar nicht das Geld haben die weitläufige Anlage zu erhalten sieht es laut Bildern dort so http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d0/Beelitz_Heilst%C3%A4tten_-jha-_271294636325.jpeg oder http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d3/Beelitz_Heilst%C3%A4tten_-jha-_508334458540.jpeg aus. Ist das die Substanz die ein Denkmal haben sollte?
Weitere Beispiele sind z.B. das "Eierhäuschen" in Berlin oder Mietshäuser in Hamburg.
Gesetzlich ist sogar ein Abriss denkmalgeschützer Häuser zulässig, wenn eine Sanierung bzw. weiterer Betrieb wirtschaftlich nicht lohenswert erscheint.
Häufig ist Erhaltung von Denkmälern wirtschaftlich nicht lohnenswert aber aufgrund der geschichts- und kulturträchtigkeit des Gebäudes sehr.
So lassen einige Besitzer Häuser extra verfallen, um sich eine Sanierung zu sparen und das Haus irgendwann abreißen zu dürfen und dann wirtschaftlich lohnenswertere Neubauten zu bauen.
Meiner Ansicht nach müsste es gesetzlich möglich gemacht werden, die Erhaltung bzw. Sanierung der Denkmäler vorzuschreiben, und falls den Auflagen nicht nachgekommen wird die Gebäude zu enteignen zu einem neuen Besitzer. Falls dies nicht möglich ist müssten die Gebäude durch den Staat saniert werden. Es darf keine 20 Jahre des Verfalls geben.
Was werden Sie tun, damit ein Erhalt denkmalgeschützer Objekte sichergestellt ist und Zustände wie in den Heilstätten umgehend behoben werden?
Viele Grüße
Anna-Lena Janssen
Sehr geehrte Frau Janssen,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Der Verfall von geschichtsträchtigen Gebäuden oder ganzen Geländen ist zu tiefst bedauerlich und nicht hinnehmbar – erst recht, wenn dem Besitzer theoretisch eine Sanierung möglich wäre. Jedoch zeigt sich in vielen solcher Fälle, dass Entstehungsgeschichte sowie aktuelle Rechtslage im Bezug auf die Schaden nehmenden Objekte äußerst kompliziert und „festgefahren“ sein können. Das von Ihnen angesprochene Eierhäuschen z.B., welches Teil des ehemaligen Kulturparks Plänterwald ist, befindet sich seit den frühen 1990er Jahren im Besitz der Spreepark GmbH. Diese ist durch ihre Insolvenz nicht in der Lage, das Gelände aufzuwerten. Die Suche nach einem neuen Investor gestaltet sich schwierig, da ein neuer Pächter etwa 10 Millionen Euro Schulden übernehmen müsste, wenn die Deutsche Bank diese nicht freiwillig abschreibt. Ein Eingreifen der Stadt Berlin wäre also auch nur bei einem Entgegenkommen der Gläubiger möglich. Wie ich gehört habe, ist die Berliner SPD aber in Kontakt zu lokalen Initiativen und setzt sich dafür ein, dass vor Ort in Zukunft wieder eine angemessene Nutzung des Geländes und der Gebäude verwirklicht werden kann.
Eine zwangsweise „Enteignung“ von Gebäuden oder Geländen durch die Kommunen ist nach Baugesetzbuch nur in Fällen möglich, in denen die Schäden an der Bausubstanz eine Gefahr für z.B. Bewohner darstellen. In allen anderen Fällen handelt es sich in der Regel um Verhandlungssachen, in denen nur ein Entgegenkommen der beteiligten Besitzer, Bezirke/Gemeinden und im Schuldenfall auch der involvierten Banken zu einer Lösung führen kann.
Bereits im Juli vergangenen Jahres forderte die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (Drucksache 17/6444), das baukulturelle Erbe mit Hilfe des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz zu erhalten und zu nutzen, um die gewachsenen Identitäten von historischen Städten und Kulturlandschaften zu bewahren, zu entwickeln und in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken. Stattdessen setzt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihre radikalen Kürzungen der Mittel im Städtebau seit dem Haushaltsjahr 2010 fort.
Mit freundlichen Grüßen,
Aydan Özoguz, MdB