Frage an Aydan Özoğuz von Uwe B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Özoğuz,
zur Zeit beschäftige ich mit dem Thema Leiharbeit.
Meine Frage:
Wissen Sie, wer für die Ausweitung der Leiharbeit gesorgt hat und wie dies passieren konnte?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Leiharbeit (auch Zeitarbeit genannt) wurde erstmals im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 geregelt. Unter der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl wurde die Leiharbeit schrittweise ausgebaut (insb. in den 1990er Jahren bezüglich der maximalen Überlassungsdauer und der Lockerung des Befristungsverbotes) bevor dann – und ich vermute, dass darauf Ihre Frage abzielt – die rot-grüne Bundesregierung unter dem Stichwort Agenda 2010 weitreichende gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit verabschiedete.
Die SPD steht dazu, dass die Flexibilisierung von Arbeitszeiten notwendig war und ist, um deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb besser in die Lage zu versetzen, auf Auftragsspitzen oder -flauten reagieren zu können. Natürlich war die Leiharbeit bei der Ausarbeitung der Gesetze nicht dazu gedacht, ganze Stammbelegschaften zu ersetzen oder die Lohnspirale nach unten zu drehen. Wir Sozialdemokraten gestehen ein, dass wir bei der Flexibilisierung der Leiharbeit Fehler gemacht haben: Auch unter sozialdemokratischer Regierungsverantwortung ist der Niedriglohnsektor zu sehr ausgeweitet worden. Was gerade für Langzeitarbeitslose als Beschäftigungsbrücke zurück in den Arbeitsmarkt gedacht war, ist vielfach zum Lohndumping missbraucht worden. Diese Beschlüsse haben wir als SPD programmatisch korrigiert.
Wir akzeptieren es nicht, dass Leiharbeit zunehmend zu Tarifflucht und Lohndumping missbraucht wird. Darum hat die SPD – in harten Verhandlungen und gegen den langen Widerstand von CDU/CSU und FDP – durchgesetzt, dass eine Lohnuntergrenze für den Bereich der Leiharbeit gelten wird. Das ist gut, reicht aber nicht aus. Wir wollen, dass der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter endlich ohne Ausnahme gelten muss. Konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen muss verboten werden. Ebenso soll wieder der Grundsatz durchgesetzt werden, dass Leiharbeitnehmer zwar bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden können, aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen zur Leiharbeit ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB