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Aydan Özoğuz
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Frage von Karl-Heinz B. •

Frage an Aydan Özoğuz von Karl-Heinz B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Özoğuz,
ich habe eine Frage zur Justiz am Beispiel des Hamburger Sparyers "Oz" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Oz_%28Sprayer%29 ). Der Herr wurde schon X-Fach für seine Taten mit Millionenschaden verurteilt. Ein Ende ist nicht absehbar.

Letztes Jahr wurde er wegen erneuter 20-facher Sachbeschädigung zu 1 Jahr und 2 Monaten Haft verurteilt. Auf Berufung des Straftäters wurde das Urteil in 1500€ Gelstrafe umgewandelt. Ich kann so ein Urteil nicht nachvollziehen.

Der Mann darf x-fach öffentliches und privates Eigentum beschädigen und erhält dafür trotz mehrfacher Vorbestrafung nur eine Geldstrafe. Wobei er mit der Sachbeschädigung sicher nicht aufhören wird.

Gibt es keine gesetzliche Grundlage, solch einen scheinbar psychisch gestörten Mann lebenslang bzw. bis zu seiner Heilung in der Psychiatrie unterzubringen?

Ich sehe solch ein Urteil als Beweis für ein zu laschen Rechtssystem. WIe stehen Sie dazu? Sollten Wiederholungstäter nicht ab einem bestimmten Grad der Wiederholung (z.B. fünffache Verurteilung auf Grund des selben Delikts oder mehr als 50 Fälle) durchaus stärker verurteilt werden?

Viele Grüße
Karl-Heinz Brauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brauer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Auffassung, unser Rechtssystem sei zu lasch, teile ich nicht. Das gilt auch für den konkreten Fall. Öffentlichen Quellen entnehme ich, dass „Oz“ aufgrund von Verurteilungen wegen Sachbeschädigung schon viele Jahre im Gefängnis verbracht hat. Freiheitsstrafe ist die härteste Sanktion, die das Strafrecht kennt. Die Strafen wurden hier - und das ist ungewöhnlich - für ein Delikt verhängt, das zwar ganz erhebliche Sachschäden, aber immerhin keine Personenschäden mit sich bringt.

Ich bin froh, dass die Gerichte jeden Einzelfall und die dafür angemessene Sanktion prüfen, auch bei Wiederholungstätern. Starre Regelungen werden den Menschen nicht gerecht und dienen deshalb nicht der Gerechtigkeit. Wir beide können jedenfalls nicht aufgrund von Zeitungsberichten entscheiden, ob ein Straftäter in die Psychiatrie gehört oder nicht. Und das ist gut so.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB

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