Frage an Aydan Özoğuz von Jan G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Özoguz,
ich habe im Juli 2011 einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen. Im Dezember mußte ich festellen, daß zwei weitere mir unbekannte Anbieter Beträge von meinem Konto abgebucht haben für angeblich von mir genutzte Sonderdienste.
Ich kenne diese Firmen nicht, weiß nicht, was für "Sonderdienste" diese anbieten und habe mit diesen niemals einen Vetrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mir mitgeteilt, daß solche Anbieter Gesetzeslücken ausnutzten und man deshalb machtlos sei, gegen diese vorzugehen.
Meine Frage an Sie:
Ist Ihnen das Problem bekannt und was wird gegen diesen Mißbrauch unternommen?
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, daß Verbraucher vor solchen und ähnlichen Firmen besser geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Giesel
Sehr geehrter Herr Giesel,
vielen Dank für Ihre Frage zu Mobilfunkverträgen.
Entstandene Kosten durch so genannte „Abo-Fallen“ oder versteckte „Sonderdienste“ von Drittanbietern sind ein großes Ärgernis und treten vermehrt auf – gerade seit der großen Verbreitung von Smartphones mit Internetzugang.
Ich gehe davon aus, dass Sie in Ihrem Fall versucht haben, mit Ihrem regulären Mobilfunkanbieter Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, wie die genannten Kosten entstanden sind. Hilfreiche Informationen, wie gegen ungerechtfertigte Rechnungen vorzugehen ist, finden Sie unter den nachstehenden Links. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet zum Beispiel ein Musterschreiben für den Einspruch an.
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Markt-Recht/UnberechtigteRechnungen.html
http://www.klicksafe.de/service/materialien/broschueren-ratgeber/handy-und-internet-tipps-gegen-kostenfallen/
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
Die SPD versucht seit Langem, den Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation zu stärken. Die Bundesregierung hat nun, auch auf unseren Antrag hin (Drucksache 17/4875), eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Darin wird auch die Problematik der Abrechnung von Vertragsschlüssen insbesondere im Internet über die Telefonrechnung angegangen. In Telefonrechnungen, die auch Leistungen Dritter ausweisen, sind künftig die in Rechnung gestellten Leistungen konkret zu bezeichnen. Außerdem sollen Verbraucher auch im Mobilfunk die Möglichkeit erhalten, einzelnen Rechnungsposten in der Mobilfunkrechnung zu widersprechen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoguz, MdB