Frage an Aydan Özoğuz von Florian B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Özoguz!
ich wende mich mit folgender Frage an Sie.
Am 11.08 und 12.08 gab es in den Medien (TV und Print) Berichterstattungen zu folgendem Sachverhalt:
Die SPD - regierten Bundesländer planen eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Rechtsanspruchs auf die sogenannten Hilfen zur Erziehung (SGB VIII 27ff.). Hierzu liegt bereits ein Entwurf der entsprechenden Staatssekretäre vor. Die Federführung bei der Erarbeitung eines Gesetzes soll hier das SPD-regierte Hamburg haben.
Mich würde interessieren wie die Position der Bundes-SPD zu diesem Thema ist, da es sich hier augenscheinlich um eine Initiative der Länder handelt.
In der Öffentlichkeit werden hier immer wieder Kostengründe angeführt.
Aus meiner Sicht kann jedoch in der Sozialpolitik und gerade in der Jugendhilfepolitik (KJHG) nicht vorrangig aus fiskalischer Sicht argumentiert werden. Man kann zwar einen Rechtsanspruch abschaffen, den Bedarf jedoch den Familien haben, die diesen Rechtsanspruch einfordern, wird man nicht abschaffen können. Mir ist diese Gesetzesinitiative gerade aus Hamburger Sicht recht unverständlich, da die Fallzahlen im HzE Bereich in 2011 im Vergleich zu 2010 bereits gesunken sind. Erstaunlicher Weise sind die HzE Zahlen im Bereich aufsuchender Hilfen gefallen, im Bereich der deutlich kostenintensiveren stationären HzE Zahlen jedoch gestiegen. Diesen Rechtsanspruch auf stationären Hilfen jedoch, wird in der Regel durch den Bürger jedoch kaum nachgefragt, sondern durch das Jugendamt und/oder Familiengericht verordnet.
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen und hoffe ich konnte Ihnen meine Anmerkungen deutlich machen.
MIt freundlichen Grüßen
F.Bode
Sehr geehrter Herr Bode,
vielen Dank für Ihre Frage. Auch ich habe im Hamburger Abendblatt vom 12. August 2011 einen entsprechenden Artikel gelesen, allerdings ist mir ein solches Papier nicht bekannt, deshalb kann ich zu den darin vermeintlich gemachten Pläne keine Auskunft geben. Ich werde mich bei der Sozialbehörde aber danach erkundigen.
Was die Position der SPD-Bundestagsfraktion betrifft, so wurde im Rahmen der Debatte über das neue Kinderschutzgesetz deutlich gemacht, dass u.a. den erzieherischen Hilfen eine zentrale Bedeutung zukommt. Hierbei fordern wir in der SPD-Bundestagsfraktion in unserem Antrag (Drs. 17/498) „Prävention im Kinderschutz optimieren – Förderung und Frühe Hilfen für Eltern und Kinder stärken“ aus dem Januar 2010: „Die in § 16 SGB VIII geregelten Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII [sind] zu überprüfen und weiterzuentwickeln.“ Eine starke Kinder- und Jugendhilfe ist auch in Zukunft dringend von Nöten, sie leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung, zum Schutz und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoguz, MdB
Link zu Drs. 17/498: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/Kinderschutzgesetz/Gesetzentwurf_und_Antrag/2_17_498.pdf