Frage an Aydan Özoğuz von Peter F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Özoguz,
ich bin etwas verwirrt. Ist es nicht so, dass für staatliche Institutionen und Behörden die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten? Das stimmt jedenfalls für Kindergärten, Finanzämter, Häfen, öffentliche Straßen, Polizei und Parlamente, um nur ein paar zu nennen.
Warum aber gelten sie nicht für eine Bank wie die HRE, die ja zu 100% dem Staat und damit dem deutschen Bürger gehört? Die Bank wurde und wird immer noch mit unseren Steuergeldern am Leben gehalten, macht weiter Riesenverluste und zeigt keinerlei Bemühungen, das Geld zurückzuzahlen. Allerdings bekommen einige der Manager, die das Desaster direkt zu verantworten haben, Millionenboni. Ist das denn legal?
Diese Boni werden aus Steuermitteln bezahlt und sind damit Mittel des Finanzministeriums. Das Ministerium kann aber doch nicht einfach ohne Zustimmung des Parlaments Millionenbeträge an eigene Angestellte (denn das sind die HRE-Manager ja jetzt) auszahlen, erst recht nicht, ohne Leistungsnachweis. Oder doch?
Ich verfolge zu diesem Thema die aktuelle Berichterstattung, bin aber dadurch nicht schlauer geworden, im Gegenteil. Zu meinem Erstaunen höre ich von den zuständigen Politikern nur scharfe Kritik und Unverständnis für diese Zahlungen aber nicht, was sie dagegen unternehmen wollen. Dabei könnten sie doch, als Mitglieder der Judikative ohne Probleme Gesetze verabschieden, die diesen Missstand beseitigen, oder?
Könnten Sie mir das bitte erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Hypo Real Estate (HRE) und den Vergütungen der Banker.
Ich kann Ihren Ärger und auch die Verwirrung über die Zahlung von ca. 25 Millionen Euro an Boni bei der HRE gut nachvollziehen.
Sie sagen im ersten Absatz Ihres Schreibens, dass sich die Behörden und Institutionen unseres Landes an die Gesetze halten müssen, und das trifft auch auf die Behandlung der HRE und ihrer Manager zu. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz eine Obergrenze bei der Vergütung von 500.000 Euro für Bankenvorstände, deren Banken (Steuer-)Mittel aus dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhalten - das gilt allerdings nur für Organmitglieder und Geschäftsleiter der betreffenden Bank, nicht für das Management auf der mittleren Geschäftsebene mit anderen Arbeitsverträgen.
Wir müssen – so ärgerlich das beim Fall der verstaatlichten HRE ist – beachten, dass die Banker Arbeitsverträge besitzen, die vor der Krise abgeschlossen wurden und in denen entsprechende Boni-Zahlungen vereinbart waren. Gegen diese Verträge war arbeitsrechtlich nichts zu machen: Die HRE hatte auf Geheiß des Bundesfinanzministeriums ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen die eigenen Banker und ihre Vergütung angestrengt - und vor Gericht verloren!
Die SPD fordert deshalb die Schaffung von umfangreichen Einflussmöglichkeiten in bestehende Vergütungsmöglichkeiten bei den Banken, die auf staatliche Garantien zurückgreifen müssen. Damit soll verhindert werden, dass ein Vergütungsdesaster wie bei der HRE erneut auftreten kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoguz, MdB