Axel Voss
Antwort von Axel Voss
CDU
• 16.02.2012

(...) Dass die Inhalte von ACTA erst nach deACTAterzeichnung durch geheime Zusatzprotokolle konkretisiert werden sollen ist nicht zutreffend, da sind Sie einer absolut falschen Information aufgesessen. (...) Der konkrete Vertragstext gibt nach meiner Auffassung keinen Anlass das Ende des freien Internets zu befürchten. (...)

Axel Voss
Antwort von Axel Voss
CDU
• 16.02.2012

(...) Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden. (...)

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