Axel Voss
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Frage von Sebastian S. •

Frage an Axel Voss von Sebastian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Voss,

Danke für ihre Stellungnahme zu ACTA. Was mir noch unbedingt fehlt ist Ihre Meinung über den ACTA-Ausschuss. In den von Ihnen zur Verfügung gestellten Link zum ACTA Abkommen in deutscher Sprache steht folgendes:

KAPITEL V - INSTITUTIONELLE REGELUNGEN
ARTIKEL 36 - ACTA-Ausschuss

(3) Der Ausschuss kann beschließen,
e) sonstige Schritte in Ausübung seiner Aufgaben zu unternehmen.

UND

(6) Der Ausschuss kann die Geschäftsordnung ändern.

Wie setzt sich dieser Ausschuss zusammen? Wie wird dieser Ausschuss gewählt?
Können ´sonstige Schritte´ nicht auch z.B. Netzsperren in Zukunft beinhalten nachdem einmal die eigene ´Geschäftsordnung´ geändert wurde?

Ich freue mich über eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Senf

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Senf,

vielen Dank für Ihre Email und die Nachfrage zum ACTA-Ausschuss und seinen Kompetenzen, die Verträge rückwirkend zu ändern.

Bei dem genannten Auschuss handelt es sich nicht um einen Art von parlamentarischem Ausschuss, der Gesetzgebungskompetenz hätte. Sondern es ist ein Gremium ("Committee"), das mit Vertretern der Verhandlungspartnern besetzt ist. Seine Mitglieder werden also, wie bei den vergangenen ACTA-Verhandlungsrunden, von den Unterzeichnerstaaten bestimmt. Für diesen Ausschuss sind bisher keinerlei Sitzungen oder Aktivitäten vorgesehen.

Der Ausschuss kann über das Abkommen und seine Wirkung beraten und auch Beschlüsse fassen, welche Maßnahmen weiterhin wünschenswert wären, oder ähnliches. Für eine Änderung des Abkommens müssten aber 1. Alle Verträge neu entworfen und unterschrieben werden und 2. Alle Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, erneut ratifizieren.

Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden.

ACTA ist ein Abkommen zwischen Staaten, dass seine Wirkung auf die Privatperson erst dann entfaltet, wenn seine Bestimmunen in nationales Recht implementiert werden. Diese Alleinzuständigkeit der Staaten im Strafrecht ist auch der Grund, warum ACTA in Deutschland erneut ratifiziert werden muss, und die "Unterschrift der EU" hier nicht ausreicht. Als Bundesbürger unterliegen Sie dem deutschen Recht - daran kann kein ACTA-Ausschuss etwas ändern.

Ihre mir gegenüber geäußerten Bedenken sind somit gegenstandslos bzw. basieren möglicherweise auf Falschinformationen, die Sie völlig unnötig in Unruhe versetzt haben. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass wir als Abgeordnete der CDU im Europäischen Parlament bei der Sicherstellung unserer Freiheiten an Ihrer Seite stehen werden.

Herzliche Grüße
Ihr
Axel Voss

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