Axel Voss
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Frage von Dana M. •

Frage an Axel Voss von Dana M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Voss,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Über eine klare "Ja" oder "Nein" Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank,

Dana Mirk

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mirk,

vielen Dank für Ihre Email und die Nachfrage nach den ACTA-Zusatzprotokollen.

Dass die Inhalte von ACTA erst nach der Unterzeichnung durch geheime Zusatzprotokolle konkretisiert werden sollen ist nicht zutreffend, da sind Sie einer absolut falschen Information aufgesessen. Bei den Protokollen, die Sie ansprechen, handelt es sich um die Mitschriften, also die tatsächlichen Protokolle, der Verhandlungsrunden. Diese sind, wie bei politischen Verhandlungen üblich, nicht einsehbar. Das hat nichts obskures, sondern ist gängige Praxis in vielen Bereichen, auch in Deutschland.

Im Anhang finden Sie eine Übersicht, die darstellt, wann dem Europäischen Parlament welche Dokumente übermittelt worden sind. Seien Sie daher versichert, dass hier eine klare Informationslage herrscht.

Sie äußern zudem die Befürchtung, dass dieser internationale Vertrag mithilfe einer Umgehung von Gerichten zu strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen könnte. Diese Sorge ist unberechtigt.

Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden.

ACTA ist ein Abkommen zwischen Staaten, dass seine Wirkung auf die Privatperson erst dann entfaltet, wenn seine Bestimmunen in nationales Recht implementiert werden. Diese Alleinzuständigkeit der Staaten im Strafrecht ist auch der Grund, warum ACTA in Deutschland erneut ratifiziert werden muss, und die "Unterschrift der EU" hier nicht ausreicht. Als Bundesbürgerin unterliegen Sie dem deutschen Recht - und das wird durch ACTA keine Änderung erfahren.

Um es konkreter zu fassen: Provider können durch ACTA nicht in Umgehung deutscher Gesetze oder Gerichte zur Herausgaben von Nutzerdaten gezwungen werden. So ist es, und so bleibt es auch.

Der konkrete Vertragstext gibt nach meiner Auffassung keinen Anlass das Ende des freien Internets zu befürchten. Als CDU-Abgeordneter stehe ich mit meiner Partei gerne für die Freiheit des Internets und die Freiheit der Meinungsäußerung ein. Deshalb nennen Sie mir doch bitte konkret am Text, woraus Sie diese Schlüsse ziehen, damit wir dies weiter prüfen können und ggfls. Maßnahmen einleiten können.

Herzliche Grüße

Ihr
Axel Voss

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