Frage an Axel Voss von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Habe 2001 insgesamt 9-Monate in Belgien gearbeitet. Wurde in Deutschland steuerfrei. 2003 wurde ich durch Insolvenz arbeitslos. Dann meldete sich das belgische Finanzamt und forderte eine um 500€ höhere Steuererstattung von mir. Weder meine damalige Firma, noch das Finanzamt sagten mir, das mit Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Zahle die Steuer schuld, knapp 7000€ mit monatlich 50€ ab, seit 2003. Bekomme seit Monaten Aufforderungen vom belgischen Finanzamt, ich solle auf die im begischen Recht verankerte Verjährung verzichten. ( Fünf Jahre regelmässige Ratenzahlung) Können Sie mich Aufklären?
Sehr geehrter Herr Ritter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bedauere sehr, dass Sie solche Schwierigkeiten mit den Finanzbehörden in Belgien haben.
Die jeweilige Steuergesetzgebung liegt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten und wird nicht durch europäisches Recht geregelt.
Leider kann ich die belgische Steuergesetzgebung und ebenfalls Ihre konkrete Rechtssituation nicht umfassend beurteilen. Ich empfehle Ihnen deshalb dringend, sich an einen entsprechenden Fachanwalt zu wenden, der das belgische Recht kennt.
Für das weitere Verfahren wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss