(...) 60). Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wäre mit Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und damit verfassungswidrig. (...)
(...) Denn die gewerblichen Anbieter machen sich die schöpferischen Leistungen der Verlage zunehmend systematisch zunutze und sollen daher diese zum Ausgleich an ihren Gewinnen beteiligen. Mit der neuen Gesetzesregelung werden die Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkvermittlern gleichgestellt, die seit langem entsprechende Rechte haben. Private oder ehrenamtliche Nutzer betrifft der Gesetzentwurf nicht: Sie können weiterhin kostenlos die Berichte lesen. (...)
(...) Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht die Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Ehe wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert (vgl. (...)
(...) Um sich direkt vor Ort ein Bild zu machen und mit den Betroffenen persönlich zu sprechen, reist unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder regelmäßig in Länder, wo die Menschenrechte christlicher Minderheiten bedroht sind. Im Auftrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich selber im vergangenen Sommer in die Türkei gereist, um mich über die Lage der christlichen Minderheit dort zu informieren. (...)
(...) Auch die Bundesregierung hat die E-Zigarette kürzlich als Arzneimittel eingestuft, das nur in Apotheken erworben werden darf. In ihrer Begründung verweist sie auf das geltende Tabak-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, demzufolge die Überwachung der Vorschriften den Ländern obliegt. (...)
(...) Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bestätigt hat, gibt es bislang keinen einzigen Beleg dafür, dass Bundesbehörden rechtswidrig gehandelt haben. Eine etwaige - falls nötige - Steigerung der Rechtssicherheit könnte vom Justizministerium ausgehen: Wer meint, die Strafprozessordnung sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der muss eine solche zügig schaffen, damit es im Internet keinen Freiraum für Straftaten gibt. (...)