Frage an Axel Knoerig von Linus L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Knoerig,
sind Ihnen Positionen seitens Ihres ehemaligen Arbeitgebers, der Deutschen Telekom, bezüglich des Referentenentwurfs zur Regelung der Haftung bei öffentlichen WLANs bekannt?
Mit freundlichen Grüßen,
Linus Lüssing
Sehr geehrter Herr Lüssing,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. April 2015 hinsichtlich des von der Bundesregierung veröffentlichten Gesetzentwurfs zur Regelung der Störerhaftung.
Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde am 11.03.2015 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an die Länder und Verbände geleitet. Bei der Entwicklung des Entwurfes wurde die Zielsetzung eines Interessensausgleichs zwischen Diensteanbietern, Nutzern, Rechteinhabern und Providern unter Berücksichtigung von Praktikabilität und Sicherheit verfolgt. Wie Vodafone oder die Deutsche Telekom nehmen alle relevanten Akteure der Thematik am Meinungs- und Willensbildungsprozess teil.
Die Förderung offener WLAN-Angebote und eine Regelung der WLAN-Störerhaftung wird von der Wirtschaft grundsätzlich begrüßt. Dennoch wird kritisiert, dass die geplante Haftungsregelung Hotspot-Anbieter mit einer Vielzahl von Nutzern benachteiligen kann. Diese Gefahr besteht insbesondere bei den zu ergreifenden Sicherungspflichten, deren Ausgestaltung und Anwendung im Entwurf nur unzureichend klargestellt sind bzw. deren Nutzen grundsätzlich fraglich ist. Die Wirtschaft macht deutlich, dass die im Gesetzentwurf ausgewiesene Haftungsregelung für Diensteanbieter nicht zur Beeinträchtigung anderer Haftungsregelungen führen oder mit europäischem Recht unvereinbar sein darf.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB