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Axel Knoerig
CDU
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Frage von Lucas K. •

Frage zu CDU Vorschlag zu steuerfreien Überstunden.

Sehr geehrter Herr Knoerig,

die CDU hat in dem aktuellen Grundsatzprogramm den Punkt, dass Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei sein sollen.

1. auf wie viele Wochenarbeitsstunden bezieht sich die Vollzeit, da es ja auch Beschäftigte z.B. in Betrieben der IG Metall gibt, die 35 h pro Woche arbeiten. Würden diese Personen nicht profitieren, falls ein Standard von 40 h als Bezug gilt?

2. Laut diesem Bericht der Tagesschau https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/arbeit-deutschland-ueberstunden-100.html#:~:text=Beschäftigte%20haben%20in%20Deutschland%202023,Instituts%20für%20Arbeitsmarkt%2D%20und%20Berufsforschung. wurden 2023 mehr als die Hälfte der Überstunden unbezahlt verrichtet. Wenn ein Vorschlag gemacht wird, um Anreize für Überstunden zu schaffen, muss die CDU sich gleichzeitig nicht dafür einsetzen, dass die tatsächlich heute schon geleisteten Überstunden vergütet werden?

Danke für eine Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

unser Vorschlag bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung von 40h, wie sie sich aus den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für eine 5-Tage-Woche ergibt. Würde das Stundenkontigent für den Begriff „Vollzeit“ in Ermessen der Tarifvertragsparteien liegen, ergäbe sich ein Anreiz in den Tarifverhandlungen, die Stunden, die für „Vollzeit“ notwendig sind, stetig zu reduzieren und die Differenz mit steuerfreien Arbeitsstunden aufzustocken. Statt Mehrarbeit anzureizen, würde dies unter dem Strich das Gegenteil bewirken und zusätzlich die öffentlichen Kassen belasten. Da der demografische Wandel jedoch bereits heute zu einem Mangel an Arbeitskräften führt, brauchen wir mehr, nicht weniger Arbeitsstunden.

Ihr zweites Anliegen betreffend sollten Sie beachten, dass je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verschiedene Regelungen zu Überstunden getroffen werden, z.B. indem Vertrauensarbeitszeit festgelegt wird, Überstunden bereits als abgegolten gelten oder Überstunden mit Freizeit statt Bezahlung ausgeglichen werden. Wo davon abweichend unbezahlte Überstunden ungerechtfertigt geleistet werden, bewegen wir uns nicht im Raum der Überstundenvergütung, sondern der Arbeitszeiterfassung. Im Rahmen des „Stechuhr“-Urteils des BAG in Antwort auf EU-Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass bald eine Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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