Frage an Axel Knoerig von Sievers E. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Knoerig,
das Bundeskanzleramt plant neue, verschärfte Corona-Maßnahmen, die tief in die Privatsphäre der Bevölkerung eingreifen und - wovor ich richtig Angst habe - die Aufgaben des Parlamentes einzuschränken. Wenn man Grund- und Freiheitsrechte über einen so langen Zeitraum einschränkt, ist es dringend erforderlich, dass hier ständig das Parlament die Regierung kontrolliert!!! Es kann nicht angehen, dass die Exekutive dauerhaft alleine entscheidet. Sie als Politiker werden bestätigen, dass eine solche Machtfülle für eine Regierung noch nie gut gegangen ist.
Stimmen Sie FÜR oder GEGEN dieses Gesetz?
Freundliche Grüße aus dem Landkreis Diepholz
Erika Sievers
Sehr geehrte Frau S.,
die Coronaverordnungen werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen und sind damit der Vollzug von Entscheidungen aus Gesetzesarbeit. Das Infektionsschutzgesetz und alle bisherigen Änderungen sind im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens mit Lesungen im Bundestag und einer öffentlichen Verbändeanhörung im Justiz- bzw. Gesundheitsausschuss erfolgt. Insofern liegt hier der Parlamentsvorbehalt vor und sind die Erlasse auf Basis der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen zu sehen. Zudem sind die Änderungen immer befristet auf maximal 3 Monate und erfolgt eine Lagebeurteilung durch das Robert-Koch-Institut. Das ist auch diese Woche beim "Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze" so. Die Pandemiepolitik der Bundesregierung ist Gegenstand in fast jeder Plenarwoche, insofern gibt es die von Ihnen zurecht sorgenvoll und skeptisch beschriebene Einschränkung der Legislative durch die Exekutive nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig