Frage an Axel Knoerig von Bernd M. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Knoerig,
im Zuge der EEG Novelle im Bundestag droht für vielen voll funktionsfähigen PV-Altanlagen die Stillegung. Es sind von etlichen Organisationen Stellungnahmen abgegeben worden. Was werden Sie konkret tun um die Stillegung von - zumeist kleinen, bis 10 kWp - Altanlagen zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Meiners
Sehr geehrter Herr Meiners,
Photovoltaik-Dachanlagen, die aus der 20jährigen Förderung des EEG herausfallen, werden nicht stillgelegt. Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt erhalten den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungsgebühr vom Netzbetreiber (Marktwertdurchleitung). Diese Regelung gilt bis 2027. Dazu wird im ersten Quartal 2021 eine Verwaltungsverordnung erstellt, die die Inhalte regelt.
Für Solardachanlagen im Segment von 300 bis 750 kW gibt es künftig die Wahl zwischen zwei Modellen: So kann künftig gewählt werden:
1. ob der produzierte Strom zu 50 Prozent als Eigenstrom genutzt wird und 50 Prozent in der Festvergütung vergütet wird, oder
2. ob an der Ausschreibung in einem neu eingerichteten, eigenen Segment für Dachanlagen teilgenommen werden kann.
Damit werden bisher nicht genutzte Potenziale für den Solardachausbau erschlossen und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB