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Axel Knoerig
CDU
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Frage von Dieter H. •

Frage an Axel Knoerig von Dieter H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

halten Sie es für richtig, daß die Wahl des Bundespräsidenten zumindest bei der CDU/CSU zu einer Wahl wird, bei denen nur Parteimitglieder abstimmen?

mit freundlichen Grüßen

D.Höhnert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höhnert,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2010, die ich Ihnen gern beantworten möchte. Gemäß Art. 54 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) besteht die Bundesversammlung, deren einzige Aufgabe die Wahl des Bundespräsidenten ist, aus den Mitgliedern des Bundestages (sog. geborene Mitglieder) und einer gleichen Anzahl an Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden (sog. gekorene Mitglieder). Das Verfahren, in dem die sog. gekorenen Wahlmänner/-frauen nominiert werden, richtet sich nach § 4 (BPräsWahlG), wonach die auf das jeweilige Bundesland entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten zu wählen sind.

Um eine Beeinflussung vor der Wahl zu vermeiden und die Unabhängigkeit jedes Mitgliedes der Bundesversammlung zu bewahren - die erkorenen Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden - erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten (gemäß Art. 54 Abs. 1 GG) ohne vorherige Aussprache. Gemäß § 9 Abs. 3 BPräsWahlG wird mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim, abgestimmt. Da somit das Wahlgeheimnis gewahrt wird, bestehen nach meiner Ansicht keine Bedenken, wenn die nominierten Mitglieder der Bundesversammlung Mitglieder der CDU sind.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig, MdB

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