Frage an Astrid Welter-Herzberger von Andreas S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Welter-Herzberger,
in unserem Dorf wurde letztes Jahr entgegen aller Logik (Wasser fließt nun mal in den seltensten Fällen bergauf) ein sogenanntes Wasserauffangbecken gebaut, welches die direkten Anwohner mit Flutkanal und Straßenerneuerung zwischen 17000 und 24000 Euro pro Haus gekostet hat.
Da sich das Auffangbecken und der Flutkanal jedoch auch während und nach den schwersten Unwettern der letzten Monate wenn überhaupt nur geringfügig "füllten", wären meine Fragen nun an Sie:
- Wer trägt die Verantwortung für solche Fehlplanungen (noch dazu, da sich das Problem mit den Sturzbächen bei Unwettern noch immer als erheblich darstellt) und wer kann dafür in Regress genommen werden?
- Wie kann man sich künftig als Bürger vor solch sinnlosen Ausgaben schützen (z.B. mussten ich und einer meiner Nachbarn einen Kredit für das Geld aufnehmen), die Steuergelder verplempern und im Endeffekt keinen praktischen Nutzen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas G. Steidl
Sehr geehrter Herr Steidl,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich erst jetzt zum antworten komme, im Wahlkampf kann man leider nicht immer alles sofort erledigen.
Beim Lesen Ihrer Frage und Ihrer Erläuterungen muss man sich spontan schon fragen, was das soll. Allerdings hat mich meine - zugegebener Maßen noch kurze - Zeit als Gemeinderätin gelehrt, dass nicht immer alles so ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Bevor ich also hierzu Stellung beziehen könnte, müsste mir der komplette Sachverhalt vorliegen.
Was die Sache der Haftung anbelangt, so ist es immer derjenige, der die Maßnahme zu verantworten hat.Sofern Ihre Einschätzung also aus rechtlicher Sicht zutreffend wäre oder ist, müsste ein Rechtsstreit (wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann) hier eine Klärung herbei führen.
Herzliche Grüße
Astrid Welter-Herzberger