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CDU
• 04.07.2024

Die Beihilfeberechtigung knüpft an den Beamtenstatus an. In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.

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CDU
• 29.03.2024

Der Hessische Ministerpräsident setzt mit dem Erlass demnach einen Punkt des Koalitionsvertrages um und orientiert er sich an den neuesten Empfehlungen des Rates der Deutschen Rechtschreibung vom 15.12.2023.

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