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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Matias Leão R. •

Wie kann Hessen die Entwicklung und Verzahnung von schulischer und beruflicher Inklusion deutlich und schneller verbessern?

Sehr geehrte Frau Wallmann!

Ich habe bei einem privaten Straßenfest ein betagtes Großelternpaar kennengelernt, dass sein mittlerweile erwachsenes Enkelkind regelmäßig in Schleswig-Holstein besucht. Als blind geborenes Kind konnte es in Hessen nicht inklusiv beschult werden. So haben die Eltern es in Schleswig-Holstein entgegen einer Blindenschule, auf einem inklusiven Gymnasium beschulen lassen. Mittlerweile promoviert es in Jura und wird Staatsanwalt werden. Im Vergleich zu Hessen hat Schleswig-Holstein keine Förderschulen und keine Regelschulen ohne Inklusion. In Schleswig-Holstein wird der Übergang in das Berufsleben und die berufliche Inklusion systematischer betrieben. In Hessen hingegen fehlt es bisher an einem flächendeckenden Konzept. Verlieren wir hier nicht nur Zeit, sondern auch heimische und profunde Talente?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Es freut mich zu hören, dass dieses Kind, das vor so großen Herausforderungen stand, nun einen so herausragenden Bildungsabschluss in Schleswig-Holstein erreicht hat. Auch in Hessen gibt es landesweite Konzepte für inklusive Beschulung und den Übergang in den Arbeitsmarkt.

Seit 2019/2020 gibt es in Hessen inklusive Schulbündnisse, die in der inklusiven Beschulung die Übergänge von der Kindertagesstätte in die Grundschule und in die weiterführenden Schulen bis zum bestmöglichen Schulabschluss sichern. Die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet in Hessen als Regelform in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum statt. 

Ich kann hier gerne drei Beispiele nennen: 

  • Den Übergang in die berufliche Ausbildung ermöglicht beispielsweise das Modellprojekt Berufsfachschule Übergang zur Ausbildung (BÜA). Durch eine enge Verzahnung der Schulen, der Schulsozialarbeit, der Betriebe, der örtlichen Agentur für Arbeit und den Kammern ermöglicht BÜA auch Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen bestmöglichen Übergang in ein (duales) Ausbildungsverhältnis. 
  • Gemeinsam mit Netzwerkpartnern hat Hessen die Maßnahme ZABIB (Zugangschancen für den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Begleitung des Integrationsfachdienstes oder des Berufsbildungswerkes) aufgelegt. Dabei handelt es sich um eine inklusive Maßnahme der beruflichen Orientierung für Jugendliche mit einer Behinderung oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit dem Ziel, jungen Menschen mit Behinderung durch Vermittlung von Betriebspraktika den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und in Beschäftigung zu bringen. 
  • Hessens Schülerinnen und Schüler profitieren darüber hinaus über zusätzlich geschaffene Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte an unseren Schulen. 

Zu dem von Ihnen geschilderten Fall kann ich Ihnen folgende Informationen geben: In Hessen werden auch blinde Schülerinnen und Schüler zum Abitur geführt, entweder zunächst über eine der drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen oder ab der Jahrgangsstufe 5 in der Carl-Strehl-Schule in Marburg, dem einzigen grundständigen Gymnasium für blinde und sehbehinderte Schüler im gesamten deutschsprachigen Raum. Diese vier Förderschulen versorgen als überregionale Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) auch Schülerinnen und Schüler aller Bildungsgänge an allgemeinen Schulen, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben. Sie begleiten sie gemeinsam mit den dortigen Lehrkräften zum angestrebten, bestmöglichen Abschluss. Die Carl-Strehl-Schule hat in Marburg auch Schülerinnen und Schüler unterstützt, die öffentliche Gymnasien inklusiv besuchen. Somit findet eine inklusive Beschulung blinder Schülerinnen und Schüler seit Jahren in der Praxis statt. 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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