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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Matias Leão R. •

Warum wird zu generisch sensibler Sprache ein Erlass veröffentlicht, der bar jeden gesellschaftlichen Diskurses, wissenschaftlicher Forschung, jeder Rechtsprechung und öffentlicher Konsultationen ist?

Sehr geehrte Frau Wallmann,
das Land Hessen hat angewiesen, dass in der Staatskanzlei, den hessischen Ministerien und der hessischen Landesvertretung in Berlin weiter keine generisch sensible Schriftsprache verwendet werden darf. Wurde hier jedoch auf das übergeordnete Bundesrecht [§§ 22 (3) und 45b PStG] und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [1 BvR 2019/16] Rücksicht genommen? Wird sichergestellt, dass grundlegende Rechte wie Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Diskriminierung [Art. 3 (1) GG, Art 3 (3) GG; § 1 AGG] gewahrt werden? Basiert der Erlass auf einer Auseinandersetzung mit dem Bericht und Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Geschlechtergerechte Schreibung" des Rats für deutsche Sprache? Basiert der Erlass auf einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Optionen des Dudens? Wie rechtssicher ist der Erlass gegen Verwaltungsklagen, Normenkontrollklagen und Verfassungsbeschwerden beim Hessischen Staatsgerichtshof oder auch dem Bundesverfassungsgericht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde folgendes vereinbart:  
Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache werden wir daher zukünftig landesweit verzichten.“
Der Hessische Ministerpräsident setzt mit dem Erlass demnach einen Punkt des Koalitionsvertrages um und orientiert er sich an den neuesten Empfehlungen des Rates der Deutschen Rechtschreibung vom 15.12.2023:
https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
Darin heißt es unter anderem, dass geschlechtergerechte Texte…
…Rechtssicherheit und Eindeutigkeit in öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege gewährleisten“ sollen. Zudem sollen sie „verständlich und lesbar“ sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

 

 

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