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Astrid Wallmann
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Frage von Karl A. •

Sehr geehrte Frau Wallmann, unterstützen Sie die Petition zur Prüfung eines AfD-Verbots?

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Sehr geehrter Herr A.,

bei der AfD handelt es sich um eine bundesweit tätige Partei. Daher ist für die Frage eines etwaigen Verbotes das Bundesverfassungsgericht zuständig. Eine Petition hat auf ein Verbot einer Partei keinen Einfluss. Aufgrund meiner Doppelfunktion als Abgeordnete und Präsidentin des Hessischen Landtages unterschreibe ich keine Petitionen, unabhängig davon ob ich sie inhaltlich teile oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Wallmann

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