Frage an Astrid Wallmann von Felix K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Wallmann,
Sie sind Abgeordnete im Hessischen Landtag und Stadtverordnete in Wiesbaden. Wieso ist die CDU im Land und in Frankfurt für maximal 1% Mieterhöhung bei der ABG bzw. landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und in Wiesbaden dagegen?
Setzen Sie sich für die Mieter, die seit Jahren immer höhere Mieten zahlen müssen und wenig dafür als Gegenleistung bekommen, ein oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Kranich
Sehr geehrter Herr K.,
ich befürworte ausdrücklich die Initiative der Nassauischen Heimstätte und selbstverständlich setze ich mich für bezahlbaren Wohnraum ein.
Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied zwischen Stadt und Land: Das Land Hessen hat das Eigenkapital der Nassauischen Heimstätte um 200 Millionen Euro aufgestockt, u. a. damit sie in der Lage ist, niedrige Mieten sicherzustellen und trotzdem über die notwendigen Mittel verfügt, um zu renovieren, zu modernisieren und weiter Wohnungen zu bauen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es in Wiesbaden einen Wohnbaufonds gibt, auf den sich die Rathaus-Kooperation aus SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen verständigt hat und der der Wohnraumförderung – also der Errichtung und Beschaffung günstigen Wohnraums – dient. Dieser wird unter anderem aus Erträgen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften gespeist. Eine Verminderung der Mittel der Wohnungsbaugesellschaften würde also unweigerlich dazu führen, dass dem Wohnbaufonds weniger Mittel zuflössen und damit weniger Mittel für geförderten Wohnungsbau in Wiesbaden zur Verfügung stehen. Das ist nicht im Sinne derer, die dringend günstigen Wohnraum benötigen.
Die Finanzierungs- und Rahmenbedingungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Wiesbaden sind zudem andere als in Frankfurt, denn die Mietpreise der ABG in Frankfurt bestimmen sich nach der Vergleichsmiete plus 10 Prozent (vor einigen Jahren noch hat die ABG ihre Wohnungen sogar zum Marktwert vermietet). Hier setzt nun die in Frankfurt beschlossene Mietpreisbremse an. Die Wiesbadener städtischen Gesellschaften legen dagegen für die Mietpreisfindung den – deutlich niedrigeren – Mittelwert des Mietspiegels zugrunde. Der durchschnittliche Mietspiegel in Wiesbaden liegt deutlich unter dem in Frankfurt.
Schließlich sei auch noch darauf hingewiesen, dass eine Mietpreisbremse bei den städtischen Wohnungsgesellschaften nicht einmal 10 Prozent der Wohnungen in Wiesbaden betreffen würde. Die Auswirkungen auf die Entwicklung des Mietspiegels in Wiesbaden insgesamt wären also sehr gering.
Der Ansatz der CDU-Rathausfraktion ist es daher, die Bauleitverfahren spürbar zu beschleunigen, damit Wohnungsbau schneller realisiert werden kann als in der Vergangenheit. Nur durch den Bau neuer Wohnungen kann dem unbestreitbaren Druck auf dem Wohnungsmarkt in Wiesbaden entgegengewirkt werden. Einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für niedrige und mittlere Einkommen kann man kurzfristig am besten Abhilfe schaffen, indem man Belegungsrechte für Sozialwohnungen erwirbt bzw. verlängert, was die CDU-Rathausfraktion in der letzten Stadtverordnetenversammlung beantragt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann