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Astrid Rothe-Beinlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Torsten K. •

Wie gedenkt Ihre Partei die Strompreise dauerhaft sozialverträglich anzupassen?

Sehr geehrte Frau Rothe- Beinlich, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragestellung und den Copy-Paste Inhalt der Seite https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002.- diese Fakten sind bekannt. Leider beantwortet dies meine Frage nicht ansatzweise.
Die Kosten der Strompreisbremse sollen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sowie eine Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bzw. übermäßigen Gewinnen an den Strommärkten finanziert werden. Die Gewinnabschöpfung der Stromanbieter wurde zu Ende Juni von Ihrer Regierung gestoppt. Damit wird die Strompreisbremse aktuell nur über den WSF finanziert, der wiederum mit 250Mrd EUR über Schulden am Kapitalmarkt ausgestattet wurde, die perspektivisch gewöhnlich über Steuergelder getilgt werden, d.h. jeder Bürger finaziert einen Teil der Strompreisbremse selbst mit+ der hohen Kosten aktuell geschlossener Verträge mit Stromanbietern über einen langen Zeitraum!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

Sie haben mich als Landespolitikerin nach einem sehr grundsätzlichen Thema gefragt und ich habe Ihnen natürlich auch mit Verweis auf unsere Bundespolitik geantwortet. Unser erklärtes Ziel war und ist es, bei allen politischen Entscheidung Ökologie und soziale Gerechtigkeit gleichermaßen im Blick zu behalten. Deshalb gilt es selbstverständlich auch bei den Strompreisen, dies zu beachten.

Der Zugang zu Strom muss immer für alle möglich und gewährleistet sein. Um dauerhaft sozialverträgliche Preise zu ermöglichen, braucht es dauerhaft dringend gezielte Entlastungen für Bedürftige. Die Ampelkoalition hat deshalb bereits drei Entlastungspakete (iHv. rund 100 Mrd.Euro) auf den Weg gebracht, um insbesondere Menschen mit kleineren Einkommen oder Renten, Familien und Grundsicherungsempfänger*innen zu helfen.  In Thüringen haben wir dafür das Sondervermögen in seiner Anwendbarkeit auch auf Energiehilfen erweitert.

Die Strompreise sind in diesem Jahr zwar wieder etwas gefallen (die meisten Tarife liegen wieder unter der sog. Strompreisbremse) aber trotzdem sind die Kosten weiterhin hoch - höher jedenfalls als vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Eine Binsenweisheit ist, dass für eine bezahlbare und sichere Energieversorgung ein erheblicher Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich ist. Zudem braucht es eine effizientere Nutzung von Energie.

Die Erlösabschöpfung hatte sich insbesondere mit dem Sinken des Strompreises eher als "Bürokratiemonster" denn als Entlastung entpuppt. Folgerichtig wurde sie auch nicht verlängert. Hinzu kam, dass es auch auf europäischer Ebene keine Verlängerung der Rechtsgrundlagen für eine solche Abschöpfung gab. Die EU-Kommission hatte sich Anfang Juni 2023 dagegen ausgesprochen.

In pv-magazine (auch online nachlesbar https://www.pv-magazine.de/2023/06/09/erloesabschoepfung-laeuft-zu-ende-juni-aus/)  hieß es zu der Entscheidung: "Für Fragen sei eine kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 eingerichtet. Diese bleibe auch nach dem 30. Juni für Fragen erreichbar."  Vielleicht nutzen Sie das Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Rothe-Beinlich