Sehr geehrte Frau MdL Astrid Rothe-Beinlich, wie stehen Sie zu dem Paragraph 146 G erichts V erfassungs G esetz?
Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich,
das Gesetz besagt, dass der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist
und somit den Staatsanwalt anweisen kann, wenn er selbst wegen Verstoß gegen
§ 348 StGB beschuldigt wurde, dass *VOR*Ermittlungsverfahren sofort
bzw. unverzüglich einzustellen.
Mir geht es bei der Antwort nicht um eine
Rechtsauskunft eines Fachjuristen.
Sondern,
um die Meinung eines Menschen
mit Herz, Seele und Verstand.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Partei steht selbstverständlich hinter dem demokratischen Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz. Und das gilt auch für mich als Person.
Allerdings haben Staatsanwaltschaften im Justiz-System eine etwas andere Stellung als bspw. Richterinnen und Richter, da sie den Justizministerien untergeordnet sind. Aus diesem Grund besteht bei ihnen die Möglichkeit der Weisungsbefugnis durch die Justizminister*innen, wobei es da eher um generelle Weisungen gehen sollte. In dem von Ihnen beschriebenen Fall scheint es sich allerdings um die Frage nach einer Einzelanweisung in einem ganz konkreten Fall zu handeln.
Dies sehe ich eher kritisch, da bei Anweisungen im Einzelfall schon eher die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet ist. Ohne die näheren Umstände des Falls zu kennen, kann ich Ihnen allerdings keine konkretere Antwort geben. Allerdings würde ich Ihnen empfehlen, sich an den/die Generalstaatsanwalt*in zu wenden, wenn sie eine Beschwerde zur Bearbeitung eines Falls durch die Staatsanwaltschaft vorbringen möchten. In diesem Fall wäre das die geeignetere Instanz als das Justizministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Rothe-Beinlich