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Astrid Rothe-Beinlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anne L. •

Frage an Astrid Rothe-Beinlich von Anne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich,
Seit kurzem gibt es einen neuen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED Diktatur, der auf Vorschlag der Grünen gewählt wurde. Derzeit gibt es eine Gesetzesinitiative, in dessen Folge der Landesbeauftragte eine höhere Besoldung erhalten soll. Halten Sie es für gerechtfertigt, dass der Landesbauftragte mit einer grünen Parteizugehörigkeit nun gegenüber vergleichbaren Beauftragten anderer Länder mehr Geld erhalten soll, insbesondere so kurz vor den Wahlen?
Ich sehe darin die Gefahr, dass sich der Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität bewahrheitet, aber bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. Linde

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Richtig ist, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Aufarbeitungsgesetzes nach der ersten Lesung im Juli (4.7.2019) in den Ausschüssen für Kultur, Europa und Medien und im Haushalts- und Finanzausschuss beraten wurde. Aus diesen Ausschüssen gab es dann auch eine entsprechende Beschlussempfehlung und dieser ist der Landtag in seiner abschließenden Beratung im Plenum vor zwei Wochen gefolgt und hat den Gesetzentwurf in Drs. 6/7416 mit einer Änderung zur Beschlussempfehlung mehrheitlich beschlossen.
Was war der Hintergrund?

Wir befinden uns derzeit im Jahre 30 nach der friedlichen Revolution. Für uns Bündnisgrüne, aus der Bürgerbewegung der DDR kommend, hat der/die Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur auch und gerade mit Blick auf Aufarbeitung - und zwar unabhängig von der konkreten Person - einen hohen Stellenwert.

Mit dem Gesetz haben wir zudem eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, das Landesbeauftragtenwesen auf den Prüfstand zu stellen und anzugleichen.

Mit dem Gesetz haben wir dementsprechend die beiden beim Landtags angegliederten Beauftragten, den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und den Bürgerbeauftragten, rechtlich aneinander angeglichen.

Zudem haben wir die Unabhängigkeit des Beauftragten gestärkt. So heißt es nun: „Der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur darf nicht einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder einem entsprechenden Organ der Europäischen Union oder einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehören. Er darf neben seinem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichts- oder dem Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“

Wie eingangs beschrieben: Dies soll der gesellschaftlichen Erwartung an eine unabhängige und ausschließliche Beschäftigung des Landesbeauftragten mit der historischen, politischen und juristischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR im Freistaat Thüringen, gerecht werden.

Darüber hinaus gruppieren wir ihn mit dem nun geltenden Gesetz (wieder) in eine B3 Besoldung ein. Diese Eingruppierung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass sich das Aufgabenspektrum des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur im Rahmen der letzten Gesetzesnovelle von 2013 deutlich erweitert hat und sich dies auch in der Besoldung wiederspiegeln muss.

Zur Erinnerung: schwarz-rot hatte 2013 seine B3 Besoldung abgesenkt, wodurch sich aufgrund der Neuregelung auch einige versorgungsrechtliche Ungenauigkeiten und Rechtsunsicherheiten ergaben. (Dies wurde damals übrigens auch mit Sparmaßnahmen begründet, unseres Erachtens hatte dies eher mit den damals betroffenen Personen zu tun, die das Amt innehatten. Wir meinen jedoch, dass man an der Aufarbeitung und der Rechtssicherheit in dieser wichtigen Position ganz sicher nicht sparen darf und dies auch keinen messbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung mit sich brachte.)

Die benannten unklaren versorgungs- und ruhestandrechtsrechtlichen Problematiken sind wir angegangen und haben sie denen nachgebildet, wie sie sich für den Bürgerbeauftragten bewährt haben. Inbesondere ist jetzt sehr klar geregelt, was an zusätzlichen Versorungsleistungen über die Amtsbezüge hinaus dem Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Dikatur zusteht.

Der Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung hat darüber hinaus noch klar gestellt, dass es keine Besserstellung gegenüber anderen Beamten in dieser Eingruppierung geben darf. Damit haben wir - so jedenfalls unsere Einschätzung - eine gute Regelung gefunden, die auch keinen Raum für parteipolitische Spekulationen bieten dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Astrid Rothe-Beinlich