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Astrid Rothe-Beinlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eveline M. •

Frage an Astrid Rothe-Beinlich von Eveline M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Rothe-Beinlich,

am 18.06.09 ist vom Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer Zensur-Infrastruktur für das Internet beschlossen worden. Formal heißt es "Zugangerschwerungsgesetz (ZugErschwG)" und soll die Kinderpornografie im Internet bzw. den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern wirkungsvoll bekämpfen. Zumindest so die Meinung der Befürworter des Gesetzes.

Am 10.07.09 wurde es vom Bundesrat durchgewunken. Zu wenig Unterstützung erhielten diejenigen, die den Vermittlungsausschuss anrufen wollten.

Vorgesehen ist, dass das Gesetz nach 2 Jahren evaluiert und bis 31.12.2012 in Kraft bleibt. Möglicherweise landet es wieder zur Entscheidung beim Bundesrat.

Derzeit vertreten das Land Thüringen im Bundesrat ausschließlich CDU-Politiker. Am 30.08.09 wird indirekt die Thüringer Vertretung im Bundesrat mitgewählt.

Unter anderen bezweifeln die Kritiker, dass die Zuständigkeit beim Bund liegt, ein solches Gesetz zu verabschieden. Die Bekämpfung fiele ins Polizei- und Sicherheitsrechts und damit in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder.

Aus diesen Gründen würde ich gern Ihre Ansicht - als GRÜNEN-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl - zum ZugErschwG wissen.

Viele Kritiker sehen in diesem Gesetz kein erfolgreiches Mittel zur Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, dafür jedoch den Einstieg in die politisch motivierte Internetzenszur und die Aufhebung der Gewaltenteilung.

Eine Vielzahl von Sperrgegner, deren klare Forderung "Löschen statt Sperren" ist, findet sich nicht nur in der bisher meistgezeichneten Petition an den Bundestag (134.015 BürgerInnen), den Oppositionsparteien im Bundestag, und ebenso in den Reihen der SPD.
Bei der Abstimmung am 18.06.09 haben sich 15 Grüne Bundestagsabgeordnete der Stimme enthalten.
Leider konnte ich bisher wenig lesen, inwieweit man innerhalb der Thüringer Grünen über das ZugErschwG diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen
Eveline Marsell

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau Marsell,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich nicht nur im Bundestagswahlprogramm immer wieder strikt gegen die Einführung einer umfassenden Sperrinfrastruktur im Internet ausgesprochen.

Aus unserer Sicht darf es keine Sperrung von Internetseite im Rahmen eines tagtäglichen Prozesses ohne jegliche richterliche Kontrolle geben. Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird ein technisches System installiert und ein rechtliches Verfahren zum Standard erhoben, welches nicht rechtsstaatlich kontrollierbar und damit nicht verantwortbar ist. Das Bundeskriminalamt darf unserer Meinung nach nicht die Instanz sein, die darüber entscheidet, ob eine Seite gesperrt werden soll oder nicht. Dazu sollte es immer der vorherigen Entscheidung eines Richters oder eines Gerichtsverfahrens bedürfen. Hinzu kommt, dass die rechtsstaatlichen Kontrollmöglichkeiten massiv eingeschränkt werden, da alles im Geheimen passieren soll. Dies ist für uns in einem Rechtsstaat kein akzeptables Mittel zur Prävention von Straftaten.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher dem Gesetz ihre Zustimmung verweigert. Einige Abgeordnete haben sich jedoch, wie sie richtig bemerkt haben, lediglich der Stimme enthalten. Ich persönlich hätte gegen den Gesetzentwurf gestimmt.

Ich teile die Einschätzung, dass dieses Gesetz nicht der richtige Weg zur Bekämpfung von Kinderpornographie ist. Kinderpornographie wird auch weiterhin im gleichen Ausmaß im Internet vorhanden sein. Wir fordern daher: Löschen statt Sperren. Jetzt muss endlich umgesetzt werden, was in anderen Ländern auch schon funktioniert und praktiziert wird: Die umfangreiche Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Das bedeutet auch, dass die Bundesregierung eine internationale Diskussion über die Löschung dieser Seiten anstoßen und mehr Geld für die aktive Bekämpfung zur Verfügung stellen muss. Das ist der politische Wille, der hier gezeigt werden muss, wenn man glaubhaft Kinderpornographie im Internet bekämpfen möchte.

Die Debatte um den richtigen Ansatz für den Kampf gegen Kinderpornographie muss weitergehen. Nur, weil ein falsches Gesetz beschlossen wurde, sind das Thema und das Problem nicht vom Tisch.

Herzlichst,

Ihre Astrid Rothe-Beinlich

P.S.: Als Demokratin distanziere ich mich davon, dass sich auf www.abgeordnetenwatch.de NPD-KandidatInnen zu Wort melden können.