
(...) Die steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge steht grundsätzlich jeder Person zu, die von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Reform in der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Altersvermögensgesetz oder von der Versorgungsniveauabsenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 wirtschaftlich betroffen ist und die einem dieser Alterssicherungssysteme weiterhin „aktiv“ angehört. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Empfänger von Besoldung nach dem Bundes- oder einem Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG). (...)