Frage an Astrid Mannes von Martin C. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Mannes,
wie ist Ihre Standpunkt zu dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass nun die Bundestagsverwaltung sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Parteispenden (OVG 12 B 6.17 und OVG 12 B 7.17) herausgeben muss?
Werden Sie, wenn es in diesem Fall zu einer Abstimmung im Bundestag kommt, dafür stimmen, dass das Urteil nicht akzeptiert wird?
Ich sehe Ihrer Antwort entgegen und verbleibe mit bestem Gruß
M. C. P.
Sehr geehrter Herr Pötz,
dem Urteil stehe ich offen gegenüber. Aus meiner Sicht ist es in Ordnung, dass Parteien ihre Parteispenden offenlegen. In dem von Ihnen angesprochenen Urteil wurde ja auch klargestellt, dass die Namen, Anschriften und Telekommunikationsdaten natürlicher Personen nicht veröffentlicht werden dürfen. Somit wird der Datenschutz also gewahrt.
Über dieses Urteil wird es keine Abstimmung geben, da unsere Justiz ihre Urteile unabhängig fällt.
Von dem Vorhaben einer Gesetzesänderung in diesem Zusammenhang ist mir bisher nichts bekannt. Ohne einen konkreten Anhaltspunkt, wie zum Beispiel die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Bundestagsverwaltung oder eine genaue Darstellung der Häufung der Fälle, in denen eine Herausgabe der Unterlagen erfolgen musste, denke ich auch nicht, dass das Gesetz zu ändern wäre. Wir machen keine Gesetze für den Einzelfall. Ohne eine konkrete Vorlage läge eine Stellungnahme im Bereich der Spekulation.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Astrid Mannes