Wo ist denn die innere Sicherheit gefährdet bzw wo ist der Notstand? Die Statistiken sagen das nicht aus
Die Antworten bezüglich der Abstimmung mit der AFD sind doch inhaltlich sehr stereotyp. Durch Femizid sterben mehr Menschen, als in Ihrem Beispiel mit Mannheim, Magdeburg und Aschaffenburg. Zusätzlich sind die Beschlüsse nicht umsetzbar und/oder stehen europäischem Recht entgegen. Der europäische Gerichtshof hat solche Notstandsanliegen an anderer Stelle schon zurückgewiesen.
![Astrid Mannes Portrait von Astrid Mannes](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Bild%20Astrid%20Ausschnitt%20final.jpg?itok=APjoT8ep)
Sehr geehrter Herr Q.,
in den vergangenen Monaten wurde unser Land von mehreren furchtbaren Gewalttaten mit vielen Toten und Verletzten überzogen, etwa in Aschaffenburg, Magdeburg, Solingen, Bad Oeynhausen, Mannheim und an vielen Orten mehr. Diese Fälle verbindet, dass die Täter einen Migrationshintergrund haben und mit Ausnahme des Magdeburger Täters alle Asyl in Deutschland erbeten haben. Oftmals sind die Täter bereits zuvor durch Gewalttaten oder Gewaltandrohungen aufgefallen. Viele dieser Täter waren schon länger ausreisepflichtig.
Wir Christdemokraten weigern uns, anzuerkennen, dass dies die neue Normalität in Deutschland sein soll. Ebenso erwarten die Bürger unseres Landes zu Recht, dass die Politik auf diese Serie der Gewalt konsequent reagiert und die Sicherheit verbessert. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Die Gefährdungslage in Deutschland wird derzeit als hoch eingestuft. Viele Karnevalsumzüge wurden daher bereits abgesagt.
Es ist wichtig, den Zustrom von Asylbewerbern und illegalen Migranten zu begrenzen, um die Integration der Menschen, die zu uns kommen, leisten zu können.
Derzeit sehen wir, dass die Behörden überlastet sind und Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern unzureichend erfolgen. Traumatisierte Menschen können nicht im erforderlichen Maße professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, weil es zu wenige fachmedizinische Angebote gibt. Die Wartezeiten für die Integrations- und Sprachkurse sind lange. Und angemessener Wohnraum für diese Menschen fehlt.
Zurückweisungen an den deutschen Grenzen sind entsprechend den europäischen Verträgen zulässig, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit eines Mitgliedsstaates gefährdet sind. Dies ist mit der "nationalen Notlage" gemeint. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Ausrufen einer solchen Notlage übrigens sogar für geboten.
Selbstverständlich unterscheidet auch die Union sehr klar zwischen den vielen rechtschaffenden und hart arbeitenden Einwohnern mit Migrationshintergrund und Asylbewerbern und illegaler Migration. Wir wollen und brauchen eine geregelte Zuwanderung in unser Land und wir stehen zum Asylrecht unserer Verfassung.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Zahl der Morde an Frauen in unserem Land erschreckend hoch ist. Um Frauen besser zu schützen, fordern wir, das Strafrecht zu verschärfen und Verfahren zu beschleunigen. Dazu haben wir uns im Bundestag in den letzten Monaten auch sehr klar positioniert. Wer mit Gewalttaten gegen Frauen aufgefallen ist, soll zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Gleichzeitig wollen wir wieder für eine auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser sorgen. Frauen, die Zuflucht vor gewalttätigen Männern suchen, muss Zuflucht geboten werden.
Mit freundlichem Gruß
Astrid Mannes