Welchen Sinn hat Steuerklasse 6? Warum werde ich für Fleiß steuerlich bestraft?
Sehr geehrte Frau Mannes,
ich arbeite unter der Woche in Teilzeit im Büro und am Wochenende in Teilzeit in der Pflege. Vor Kurzem habe ich meine Tätigkeit in der Pflege von einem Minijob auf Teilzeit ausgeweitet, da mir diese Arbeit Freude bereitet und ich zugleich eine große Not in diesem Bereich sehe.
Nun verstehe ich nicht, warum ich für diese Teilzeittätigkeit in der Pflege in Steuerklasse 6 fast 50 % Steuern zahlen muss. Können Sie mir das bitte erklären und sagen, ob Sie diese Regelung für gerecht halten?
ch verstehe nicht, warum fleißige Bürger durch die Steuerklasse 6 bestraft werden, während passives Einkommen aus Kapitalanlagen mit maximal 25 % besteuert wird.
Auch wenn es nicht Ihr Fachgebiet ist, bitte ich um eine kurze Antwort, ob Sie dieses System gerecht finden oder so lassen wollen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan N.

Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich sind Kapitalerträge bis zu einem Freibetrag von jährlich 1.000 Euro steuerfrei, bei Lebenspartnern sind es 2.000 Euro. Wird aus Kapitalerträgen mehr als der Sparerpauschbetrag erwirtschaftet, müssen diese mit 25% versteuert werden. Sie haben Recht, die Besteuerung ist damit niedriger als die der Einnahmen aus Erwerbstätigkeiten. Dabei muss man bedenken, dass das Geld, das die Sparer anlegen, Geld ist, das bereits versteuert wurde, als es mit einer Erwerbstätigkeit verdient wurde. Zudem ist es im Sinne der Allgemeinheit, dass Menschen fürs Alter vorsorgen und Sparvermögen aufbauen.
Auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird unterjährig Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer erhoben. Bei zwei Arbeitsverhältnissen wird eines mit Lohnsteuerklasse 6 berechnet. Dementsprechend sind die Abzüge in der Nebentätigkeit besonders hoch, weil da sämtliche Steuerfreibeträge, die in der anderen Lohnsteuerklasse berücksichtigt werden, wegfallen. Die Steuerklasse 6 hat keine Freibeträge, deswegen wird direkt der erste Cent besteuert. Dies führt im Gegenzug dazu, dass regelmäßig keine Steuernachzahlungen fällig werden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden zusammengerechnet und mit bis zu 48,625% besteuert. Dagegen wird Arbeitslohn regelmäßig im Durchschnitt nicht mit mehr als 45,625% versteuert.
Zum Schluss ist es mir sehr wichtig, eines zu betonen: Die Steuer- und Abgabenlast gerade für fleißige Menschen wie Sie ist zu hoch und deshalb ist es mir ein großes Anliegen, Arbeitnehmer zu entlasten. So wollen wir Christdemokraten den Einkommenssteuertarif anpassen und dafür sorgen, dass sich die Sozialversicherungsbeiträge wieder auf 40% reduzieren.
Außerdem wollen wir mittleren und niedrigeren Einkommen den Aufbau von Vermögen erleichtern. So wollen wir eine Vermögensbildungsprämie einführen. In dieser werden Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie zusammengeführt. Der Förderbeitrag soll dabei erhöht und die Einkommensgrenzen einheitlich gestaltet werden. Hiervon sollen besonders Menschen profitieren, die für vergleichsweise geringe Löhne hart arbeiten.
Mit herzlichem Gruß
Astrid Mannes